Wie oft Immissionsschutzmessung bei Gasheizung? Schornsteinfeger

2 Antworten

Wenn es sich um eine Gas - Brennwertheizung handeln sollte, so sind hier nur alle 2 - 3 Jahre Überprüfungsarbeiten gemäß der KÜO erforderlich. Der Unterschied besteht darin, dass einige Gas-Brennwertheizung selbstkalibrierend sind und den Verbrennungsprozess selbst überwachen, dann sind nur alle 3 Jahre Überprüfungsarbeiten erforderlich.

Bei Gas-Brennwertheizungen gibt es keine Arbeiten gemäß der 1. BImSchV. Die 1. BImSchV regelt die Arbeiten, die die Immissionsschutzmessungen betreffen.

Ist es keine Brennwertheizung, so werden diese Immissionsschutzmessungen alle 3 Jahre durchgeführt, solange die Gasheizung nicht älter als 12 Jahre ist, danach alle 2 Jahre. Arbeiten gemäß der KÜO, also Abgaswegeüberprüfungen und die Ermittlung des CO - Gehaltes im Abgas finden hingegen jährlich statt.

Sie müssten einen Feuerstättenbescheid haben, der das regelt, siehe hier http://bsm-ludwig.de/pdf/Schwarzer_Mann_2013_kurz1.pdf wird der Feuerstättenbescheid erklärt und was man damit macht und wie man ihn liest.

Uns wurde gesagt, im Wechsel der Schornsteinfeger und die Wartung der Heizanlage durch einen Fachmann pro Jahr einmal. So wird es bei uns gehandhabt und auch schon seit Jahren durchgeführt.