Wie oft darf man die Ausbildung des Rettungssanitäters die ja drei Monate geht wiederholen?

1 Antwort

Das kann landesrechtlich unterschiedlich geregelt sein, da es auf Bundesebene lediglich Grundsätze für die Ausbildung zum Rettungssanitäter gibt. Zudem gibt es mittlerweile drei unterschiedliche Fassung, die erste Fassung "Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst (Rettungssanitäter*in) vom 20. September 1977, die Empfehlungen zur Ausbildung von Rettungssanitätern von 2008 und zuletzt die "Muster- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter*innen" von 2019.

Die Zwischenprüfung zum Rettungshelfer, sie findet am Ende des Rettungssanitäter- Grundlehrganges statt, kann theoretisch beliebig häufig wiederholt werden, da es hierzu keinerlei Vorgaben gibt. Die eigentliche Abschlussprüfung zum Rettungssanitäter jedoch, darf nach den Grundsätzen der Ausbildung maximal 3 Mal wiederholt werden.

Mfg