Wie oft darf ich selbst eine Entschuldigung schreiben? (Bin schon 18)
Da ich noch zur Schule gehe,wollte ich fragen wie oft ich mich selbst entschuldigen darf ? Ich hab gehört ab dem 3 Tag braucht man einen Attest, deswegen wollte ich fragen ob ich mich dann nur 2 mal pro Halbjahr selbst entschuldigen darf und ab dann immer ein Attest brauche,falls ich dann nochmals im Halbjahr fehlen sollte ?
LG
5 Antworten
Das wird von Schule zu Schule anders gehandhabt, oder auch von Schüler zu Schüler, wenn einer besonders oft fehlt und man den Verdacht hegt, dass der blau macht. Dann kann es sein, dass sofort ein Attest verlangt wird.
Das liegt im Ermessen der Schule.
Wenn du zum Beispiel auffällig oft an einem Montag krank bist oder an Tagen, an denen du bestimmte Fächer hast, kann es sein, dass du sehr schnell eine Attestpflicht ab dem ersten Tag aufgebrummt bekommst.
Wenn man krank ist, dann geht man zum Arzt und holt sich ein Attest, Ansonsten sieht es immer wie blau machen aus. Daher sollte Deine Volljährigkeit keinen Freifahrtschein für Deine Entschuldigungen sein.
Wenn man krank ist, dann geht man zum Arzt und holt sich ein Attest
Das mache selbst ich nicht. Es gibt durchaus genügend Erscheinungen, bei denen man besser mal 1-2 Tage zuhause bleibt, aber die keiner ärztlichen Behandlung bedürfen.
Und bevor du mir jetzt irgendwie kommst, dass ich jetzt ständig zuhause bin:
Meine Krankheitstage in den letzten 5 Jahren waren einstellig. Das dazu.
Kann man so pauschal nicht sagen. Wenn die Schule den Eindruck hat, dass die Entschuldigung mißbräuchlich benutzt wird, gibt es eine Attestpflicht.
Bist du 4 einzelne Tage im Halbjahr krank, ist das total egal.
Du brauchst einen Attest, wenn du 3 Tage am Stück krank bist, nicht verteilt.
Laut Arbeitsrecht kann der Arbeitgeber auch früher eine Krankschreibung verlangen, Das kann z. B. im Arbeitsvertrag stehen. Sehr oft werden Leute abgemahnt, weil sie diesen Passus übersehen haben und sich auf die Dreitageregel verlassen.
Das ist richtig, aber ich gehe jetzt erst mal von der rechtlichen Grundsituation aus.
Im Arbeitsrecht sind es sogar "mehr als 3 Tage", also erst ab dem 4.