Wie muss ich meinen Führerschein bei einem Fahrverbot abgeben und wie bekomme ich ihn wieder zurück?
4 Antworten
Grundsätzlich gilt: Der Führerschein muss bei der Behörde abgegeben werden, die den Beschluss erlassen hat. In vielen Fällen ist es denkbar, ihn bei einer Polizeiwache abzugeben. Der Führerschein wird dann aber auch an die Behörde geschickt, die den Beschluss erlassen hat. Von dort bekommst Du ihn dann per Post zurück.
Zu empfehlen ist es, den Führerschein selbst per einschreiben zu verschicken, weil man:
- einen Sendungsnachweis hat.
- der Führerschein bei Verlust versichert ist.
- man der Polizei nicht mit seinem Mist auf den Keks geht.
Du schickst du an die Bußgeldstelle.
lg
Du musst ihn abgeben wenn du viel zu schnell fährst. Da musst du ihn der Polizei abgeben. Kommt darauf an wie schnell du warst dann kriegst in z.b in einem Monat , Jahr oder Wochen zurück. Aber das ist sehr verschieden
Du gehst zur zuständigen Staatsanwaltschft, dort gibt es die entsprechende Abtlg. die die Fahrerlaubnis einbehält.
Ja, das ist auch bei Fahrerlaubnisentzügen nach Trunkenheitsfahrten etc. normal.
Mit einem Fahrverbot hat die StA aber rein gar nicht zutun, das ist eine völlig andere Behörde.
Somit kann man den Führerschein dort vielleicht abgeben, die werden dich aber abweisen oder genervt den Führerschein weitersenden, genauso wie du es also auch machen solltest.
Das ist so als würdest du deinen Antrag für die Bebauung deines Grundstückes nicht beim Bauamt sondern bei der Waffenbehörde abgeben. Die Waffenbehörde wird den Antrag, wenn sie nett sind, weiterleiten. Das müssten sie aber nicht.
Und genau so ist das hier auch.
Die StA hat damit rein gar nichts zutun.
Nein, den gibt man beim Amt ab. Das steht auch auf dem Bußgeldbescheid. Die Polizei hat damit nichts zutun.