Wie muss ein gemarechtliches lied verändert werden damit es gemafrei wird?

5 Antworten

Sofern man das Lied noch irgendwie erkennen kann, bleibt es "GEMA-rechtlich" (wie du es nennst) geschützt. Da hilft keine Veränderung! 3 Sekunden sind durchaus ausreichend, um das Lied noch zu erkennen - es ist also nicht erlaubt.

YouTube erkennt nur bei einer Veränderung von Musik oft nicht, dass es sich um ein "GEMA-rechtliches" (wie du es nennst) Lied handelt. Daher verändern viele Leute die Lieder so, dass YouTube es nicht mehr erkennt.

Achtung:

Das so zu machen ist illegal. Im schlimmsten Fall könnte man sogar ins Gefängnis kommen. In der Realität kann man eine Abmahnung und eine Schadensersatzforderung in der Größenordnung 10000 Euro pro Video bekommen.

Lass es lieber bleiben und verwende stattdessen CC-BY-Musik (nicht CC-BY-ND) für deine Videos.

Übrigens:

Bist du dir wirklich sicher, dass die Musik im Hintergrund GEMA-frei ist?

Auch hier könntest du eine Abmahnung bekommen!

Hi,

du darfst kein urheberrechtlich geschütztes Lied veröffentlichen und schon garnicht verändern um dir so eine Veröffentlichung zu erschleichen!

YouTube wird das ohnehin sperren und evtl. dein Acc. gleich mit.

Du musst die Tonlage verändern vom Lied... Also etwas höher oder tiefer machen das Video wird dann nicht gesperrt , weil sie's nicht erkennen aber wenn Youtube bzw. Skrillex auf das Video stößt (was es eh nicht tut xD) können sie das löschen. Die Tonlage kannste mit Audacity ändern musste herunterladen und dann am besten ein Tutorial bei Youtube anschauen... Oder du nimmst diese 3 sek. gleich weg oder sucht einfach gemafreies dubsteplied bei YouTube sind find ich besser als die mit Gemasperre. Also dann einfach da eingeben "Uncopyrighted dubstep" oder so... also "Lizensfreie/Gemafreies Dubstep.


concertidee  21.01.2014, 08:28

GEMAfreies Material kann vom Urheber/Rechteinhaber genau so gesperrt werden, wenn die Urheberrechtsverletzung festgestellt wird. Und auch die Folgen sind die gleichen.

martin7812  21.01.2014, 15:36
@concertidee

Stimmt.

Es muss sich um gemeinfreies Material handeln (z.B. Mozart-Aufnahme aus den 30er Jahren) oder um CC-BY-lizenzierte (nicht CC-BY-NC/-ND/-SA) Musik.

Bei GEMA-freien Musikstücken kann man aber den Urheber fragen, ob er mit einer Veröffentlichung einverstanden ist. Bei GEMA-Musikstücken bekommt man prinzipiell keine Genehmigung für YouTube.

steffenhof  21.01.2014, 07:54

Ansonsten am besten die Finger weg von urheberrechtlich geschützten Eigentum.

In dem du ein geschütztes Material veränderst, um es irgendwie doch noch verwenden zu können, machst du dich strafbar. Da gibt es keinen Unterschied zu Cracken von Software. Du darfst dich also nicht wundern, wenn dein Video oder dein Kanal weg sein sollte. Soweit ich mich erinnere, wurde einer mal verklagt, weil er Gema-geschütztes Material in der Tonlage verändert und schneller abspielend hochgeladen hat. Das hat ihn da auch nicht geschützt.

Bei 3 Sekunden mag man zwar denken, dass das keinen interessiert, aber wenn jemand nicht will, das du seine Werke verwendest, dann hat dieser Mittel und Wege und das Recht auf seiner Seite, wenn er seinen Willen durchsetzen möchte.

Es ist zwar illegal, Gemarechtliche Musik zu verwenden, dennoch kann youtube dir die Freiheit geben, das betroffene Video sofort zu löschen, ohne dir direkt deinen Kanal zu nahmen. Bei größeren Kanälen ist das wahrscheinlicher.