Wie lange Kündigungsfrist in der Probezeit?
Ich habe in meinem Vertrag stehen dass ich während der Probezeit eine Kündigungsfrist von "3 Monate zum Ende des Monats" habe.
Gesetzlich festgelegt sind aber 2 Wochen und auch nicht zur Mitte und Ende des Monats.
Geht das also so überhaupt oder ist das unzulässig?
(Habe den Vertrag noch nicht unterschrieben)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Soll diese Kündigungsfrist nur für dich gelten oder auch für den Arbeitgeber?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das Problem ist im Vertrag steht die gesetzliche Regelung 2 Wochen kündigungsfrist aber in einem beiblat das auch zum Vertrag gehört stehen eben diese 3 Monate
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Eichbaum1963/1444744514_nmmslarge.jpg?v=1444744514000)
Tja, wenn es so im Vertrag steht, ist es durchaus gültig - allerdings gilt diese Kündigungsfrist dann auch für den Arbeitgeber. Denn:
Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
Siehe § 622 BGB, Abs. 6
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das wird wohl ein Schreibfehler sein denke ich.
Die Probezeit ist doch nur vereinbart um eine kürzere Kündigungsfrist zu haben.
Ansonsten, Ja ist erlaubt!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)