Wie oft darf mein freund mit seinem hund zu besuch kommen?

4 Antworten

So viel er lustig ist.

Du hältst keinen Hund, der ist nur zu Besuch. Außerdem: Woher weiss sie das überhaupt? SMS würde ich ignorieren, auf solche Spielchen gar nicht eingehen.

Da gibt es schon Gerichtsurteile zu, sie darf dir Hundebesuch nicht pauschal verbieten.

Auch wenn im Mietvertrag die Hundehaltung für die Mietwohnung von der Erlaubnis des Vermieters abhängt und dieser das untersagt, darf ein Hund zu Besuch kommen. Allerdings sollten Mieter darauf achten, dass dies nicht zu lange und zu häufig geschieht. Liegt keine Erlaubnis vor, darf in der Mietwohnung ein Hund nicht zur Pflege aufgenommen werden (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05).

Wenn der Hund aber z.B. dauerhaft bellt, aggressiv im Treppenhaus ist oder ein schwerer Allergiker im Haus wohnt, dann kann ein Verbot möglich sein.


hamberlona  29.07.2024, 12:58

Hast Du ein Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils? Ich frag das nicht um mich darüber zu streiten, sondern weil ich einer Frau mit kleinem Hund bei der Wohnungssuche helfe.

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Deamonia  29.07.2024, 13:03
@hamberlona

Steht doch schon am Ende vom Zitat ;) Oder meinst du ein anderes Urteil?

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Wenn in Deiner Wohnung lt. Mietvertrag inkl. Hausordnung kein Hund gehalten werden darf, dann wird das doch nicht dadurch außer Kraft gesetzt, dass der Hund einem Besucher gehört. Ich würde das also an Deiner Stelle ernst nehmen, denn der Wohnungsmarkt ist sehr angespannt, und es ist unklug sich mit Vermieter/Vermieterin auf einen Krieg einzulassen. Was mich irritiert: Wie hat die das überhaupt mitbekommen? Wenn der Hund so klein und leise ist, hätte Dein Freund ihn doch in einem Behälter verstecken können, in einem Katzenkäfig mit Tuch drüber oder einer großen Tasche. Wenn das Haus eine Tiefgarage hat kann man auch durch die Tiefgarage ins Treppenhaus, dann bekommt kein Fensterglotzer etwas mit.


Deamonia  29.07.2024, 12:45
Wenn in Deiner Wohnung lt. Mietvertrag inkl. Hausordnung kein Hund gehalten werden darf, dann wird das doch nicht dadurch außer Kraft gesetzt, dass der Hund einem Besucher gehört. 

Doch, denn Hundebesuch, der mit dem Herrchen auch wieder geht, ist keine Hundehaltung. (Urlaubspflege wäre was anderes.)

 Was mich irritiert: Wie hat die das überhaupt mitbekommen? Wenn der Hund so klein und leise ist, hätte Dein Freund ihn doch in einem Behälter verstecken können, in einem Katzenkäfig mit Tuch drüber oder einer großen Tasche. Wenn das Haus eine Tiefgarage hat kann man auch durch die Tiefgarage ins Treppenhaus, dann bekommt kein Fensterglotzer etwas mit.

Die meisten Menschen würden es als ziemlich lächerlich empfinden, so eine Geheimniskrämerei zu veranstalten, zumal sie völlig unnötig ist.

Außerdem: Woher weist du so genau über das Haus in dem der Fragesteller wohnt bescheid?

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Carlos5656 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 12:41

Der Vermieter ist ein bekannter von mir

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Ein generelles Verbot für Hundehaltung ist sowieso unzulässig, das geht nur im Einzelfall mit Begründung. So auch beim Besuch. Verbieten könnte der Vermieter den Besuch eines Hundes höchstens, wenn von ihm eine Gefahr ausgeht oder schon schlechte Erfahrungen mit ihm gemacht wurden.