Wie lange kann ich die Mietkaution des Mieters einbehalten?

1 Antwort

Wenn absehbar ist, dass der Mieter eine Nachzahlung leisten muss, kannst du einen angemessenen Teil der Kaution zurückhalten. Den Rest musst du auszahlen. Da es keine feste Frist gibt, kommst du aber nicht automatisch in Verzug und kannst mit der Zahlung warten, bis dein (Ex)Mieter dich zur Zahlung auffordert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist