Wie lange kann die Polizei mein Handy behalten?
Mein Handy wurde vor 4 Wochen von der Polizei beschlagnahmt, wegen gewissen WhatsApp Stickern.
Wie lange könnte es noch dauern bis ich es wieder kriege?
5 Antworten
Kann Tage, Monate oder Jahre dauern. Eventuell bekommst du es auch gar nicht wieder. Das wird die StA entscheiden.
lg
Hallo,
wenn ein Gegenstand - egal jetzt ob Handy oder sonst was sichergestellt oder beschlagnahmt wird - gilt es erstmal nachfolgendes zu beachten:
§ 94 StPO
Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken
(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.
(4) Die Herausgabe beweglicher Sachen richtet sich nach den §§ 111n und 111o.
§ 111n StPO
Herausgabe beweglicher Sachen
(1) Wird eine bewegliche Sache, die nach § 94 beschlagnahmt oder auf andere Weise sichergestellt oder nach § 111c Absatz 1 beschlagnahmt worden ist, für Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, so wird sie an den letzten Gewahrsamsinhaber herausgegeben.
Also ohne Juristendeutsch: Nach der Verhandlung werden sichergestellte/beschlagnahmte Gegenstände wieder herausgegeben.
Kann also Monate bis Jahre dauern...
Aaaaaber:
§ 74 StGB
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern
(1) Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können eingezogen werden.
Heißt, wenn das Handy die Tatbeute ist, z.B. weil es durch einen Betrug erlangt wurde, oder wenn das Handy zur Tatbegehung verwendet wurde (z.B. weil darauf Drogen-Deals vereinbart wurden, Kinderpornographie gespeichert war, etc.) wird das Handy gar nicht mehr herausgegeben, sondern unterliegt der Verwertung bzw. dem Verfall.
Korrekt, Danke, ausgebessert... (Copy und Paste von einer meiner anderen Antworten ich Depp^^)
bis es nicht mehr als Beweismittel benötigt wird, das kann dauern
entscheidet der Staatsanwalt
Gar nicht, wenn die Strafsanwaltschaft es nict anordnet.
solange wie nötig
Gut zusammengefasst, aber das "...eingezogen..." im ersten Satz ist der falsche Ausdruck, Einziehung passiert am Ende des Verfahrens im Gerichtsurteil, weil es gleich Enteignung ist (was dem letzten Satz entspricht).