Wenn die Polizei das Handy beschlagnahmt, wird dann auch z.B. Google Fotos und Drive usw. angeguckt?

10 Antworten

Die Sichtung privater Handydaten stellt einen erheblichen Grundrechtseingriff dar (Art. 2 I GG i. V. mit Art. 1 I GG), welcher in besonderem Maße gerechtfertigt sein muss, es gibt sogar einen Richervorbehalt. Es muss dafür schon einen konkreten Verdacht einer schweren Straftat geben, ein bloßer Generalverdacht oder Anfangsverdacht reicht dafür nicht aus, auch wird wohl die Schwere der vermuteten Straftat (ein paar verbotene Sticker) nicht ausreichen um das zu rechtfertigen.

Welchen Anfangsverdacht hat die Polizei? Wenn es zum Beispiel um Kinderpornographie oder eine schwere Straftat geht, wird alles durchsucht.

Sticker für WA können ja überall gespeichert sein.

Ich vermute sie werden die Google Zugangsdaten auslesen.

Das Handy wird auf Flugmodus sein.

Meins wurde auch Mal beschlagnahmt.

Ich könnte es nicht Orten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

derwaffenpro  01.02.2020, 20:09

Man kann ein Handy auch nicht mehr orten, wenn man die Ortungsdienste ausschaltet...das hat nix mit Flugmodus zu tun.

Ja, und das ist auch gut so. Da könnten eventuell Beweise sein oder Hinweise.

Wozu beschlagnahmen Sie es sonst? Natürlich schauen Sie sich alles an.