Wie lange dürfen Eltern Kinder verbieten rauszugehen?
Es gibt ja viele Eltern die mal Hausarrest geben doch wie lange dürfen die das weil man ja trotzdem ja ein Recht darauf hat rauszugehen vorallem wenn man jung ist und noch so viel Zeit hat. Wo ich in der 6 Klasse war bin ich fast sitzen geblieben und hatte 2-3 Monate lang Hausarrest und durfte bis auf Schule und Basketball kein Kontakt zur Außenwelt haben. In der Zeit durfte ich aber auch trotzdem öfters nicht zu Spielen gehen. Ich hatte in der Zeit gar nichts gehabt und musste täglich 3 Stunden lernen während meine Eltern genau neben mir saßen. Bis zur welcher Dauer ist Hausarrest ok und was könnte man theoretisch dagegen tun wenn man vielleicht sogar noch länger als ich hatte Hausarrest bekommt und keinen Kontakt mit der Außenwelt haben darf?
5 Antworten
Ich finde Hausarrest ja total daneben. Kinder und Jugendliche müssen doch raus, die sitzen sowieso schon zu viel in geschlossenen Räumen herum.
Von daher allerhöchstens einen Tag.
Was man dagegen tun kann? Versuchen eine andere Strafe auszuhandeln.
2-3 Monate finde ich grob fahrlässig, du brauchst doch die frische Luft, Sonnenlicht und soziale Kontakte. Das sind Menschenrechte!
Da gibt es keine Regelung. Die Frage die geklärt werden muss ist ab wann Kindeswohl Gefährdung einsetzt.
Und das hängt ganz stark davon ab aus welchen Grund denn der Hausarrest erteilt wird.
Bei dir z.b. war es für diese lange Zeit ein sehr guter Grund. Weil du klar gezeigt hast das du nicht fähig bist deine Freizeit so zu gestalten das du genügend Zeit übrig hast das nötige für die schule zu tun. Natürlich müssen die Eltern da eingreifen.
Gleiches gilt wenn z.b. die Kids Mist bauen draussen. Z.b. mit 14 rauchen. Da ist ein Kontakt Verbot zu den Freunden und auch ne Weile Hausarrest mehr als angemessen.
Im Endeffekt muss soetwas aber ein Jugendamt Mitarbeiter entscheiden. Grundsätzlich haben aber die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht was auch bedeutet das sie sagen dürfen das das Kind jetzt ne Weile grundsätzlich zushause bleibt.
Zeiten von über 6 Monaten müssten nach meiner Ansicht schon sehr gut begründet werden.
Ein Recht auf rausgehen gibt es nicht. Es gibt das Sorgerecht und damit Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern. Das („Eltern bestimmen, wann du wo zu sein hast, bestimmen über Kontakte etc.“) steht in ziemlich starker Konkurrenz zu „Kind bestimmt, dass es rausgeht und sich mit Freunden trifft“.
Dein „Job“ als Minderjähriger ist vorrangig die Schule, nicht die Freizeitgestaltung. In den wenigsten Fällen hilft letztere später mal, eine Ausbildung zu bekommen und zu machen und dann seinen Lebensunterhalt mit einem Job selbst zu bestreiten. Du hast mit „fast sitzenbleiben“ bewiesen, dass du selbst noch nicht den Blick dafür hattest, was zeitlich und vom Aufwand her angemessen ist und was nicht, so dass die schulische Leistung nicht zu kurz kommt. Die Zeit, die du Hausarrest hattest, wurde benutzt, um die Defizite, die du selbst verschuldet hast, wieder auszugleichen und auch beim aktuellen Stand zu bleiben, nur nachlernen reicht ja nicht, kommt ja schultäglich Neues hinzu. Von daher wohl angemessener Zeitraum. Du durftest ja trotzdem zum Sport, also war der Hausarrest auch nicht so restriktiv, wie er maximal hätte sein können. Wie sah denn das Wochenende aus?
Sicherlich war das eine harte Zeit, freundschaftliche Beziehungen liefen auf Sparflamme. Deine Eltern haben dich auf den Weg zurück gebracht, dass du selbst dein Leben geregelt bekommst. Später mal heißt „fast sitzenbleiben“ dann im Arbeitsleben „fast gekündigt“ oder sogar gekündigt werden, da sind die Toleranzen anders. Von daher war das vielleicht eine gute Lektion, was man mit Fleiß erreichen kann. Und du wirst wahrscheinlich so eine Zeit nicht nochmals riskieren, wenn du wieder Freizeit über Schule setzt.
Rechte und Pflichten gehen übrigens Hand in Hand, fragst du nach deinen Rechten, ist die Frage nach den Pflichten immer dabei. Es gibt nur beides zusammen. Auch das ist im Erwachsenenleben so, nennt sich dann „mit den Konsequenzen leben und diese verantworten“.
Also sollte man deiner Meinung nach als Jugendlicher keine Freunde ider oder Hobbies haben und nur zu Hause sitzen und lernen?
Dein „Job“ als Minderjähriger ist vorrangig die Schule, nicht die Freizeitgestaltung.
Grundgesetz Art. 2(1)
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Ich lese da nichts von "jeder Erwachsene ..."
Dem gegenüber steht die Fürsorgepflicht der Erziehungsberechtigten, die sie verpflichtet, das Kind zu beschützen. Und natürlich haben sie das Kind auf das Erwachsen sein vorzubereiten. Diese beiden Punkte können das Recht auf freie Entfaltung des Kindes in Maßen einschränken.
Die Eltern des OP haben massiv übertrieben und sicher nicht rechtskonform gehandelt, wenn sie über eine längere Zeit jegliche Sozialkontakte unterbunden und jeden Schritt des Kindes überwacht haben.
Gute Frage.......von einem Hausarrest wo der Nachwuchs nur zu Hause hockt und stundenlang lernen muss, halte ich persönlich überhaupt nichts. Was soll das bringen? Je nachdem, welche Art von Mist meine Kinder gebaut haben, gabs mal ´ne Woche Verabredungsverbot. Das war schon wirkungsvoll. Wie alt bist du eigentlich?
weil man ja trotzdem ja ein Recht darauf hat rauszugehen vorallem wenn man jung ist und noch so viel Zeit hat.
Kannst du das mal genauer erklären? Insbesondere, was du unter "rausgehen" verstehst. Darunter scheint nämlich jeder etwas anderes zu verstehen, besonders bis zu welcher Uhrzeit. Und natürlich hast du noch soviel Zeit...........mehr noch, wenn du 18 bist. Auch dann hast du noch Jahrzehnte Zeit.
Solange du minderjährig bist, können deine Eltern dir alles verbieten. Nur an die Heizung ketten dürfen sie dich nicht. (Auch nicht bei Wasser und Brot in den Keller sperren)
Ich meine mit rausgehen zu Freunden gehen Spaß mit ihnen haben mit ihnen durch die Gegend fahren. Muss man das nicht sogar um sozial zu werden
Wie bei fast allen rechtlichen Dingen gibt es keine klare, immer anwendbare Regelung. Es ist halt immer eine Gemengenlage diverser Rechte und Pflichten der diversen Bei.
Natürlich hast Du als Minderjähriger ein Recht darauf, selbst zu bestimmen, was Du wann wie und wo tust. Deine Erziehungsberechtigten haben aber die Pflicht, auf dich aufzupassen und dich auf das Erwachsenenleben vorzubereiten sowie dir das "Werkzeug" für ein "schönes" Leben zu geben. Dazu gesellt sich die Schulpflicht.
Dazu gehört aber auch, dass Eltern dem Kind regelmäßig ausreichend Freizeit und vor allem Sozialkontakte ermöglichen.