Kann man die Polizei rufen wenn sein Kind trotz Hausarrest draußen ist?
Ich bin M15 und habe eine wichtige Frage. Und zwar verbieten mir meine Eltern ohne jeglichen Grund mich in meiner Freizeit mit Freunden zu treffen und geben mir Hausarrest für 1 Woche wenn ich z.B. nur die Augenrolle. Mir reicht es ich mach das schon lange mit. Was würde passieren wenn ich bis 22 Uhr nicht nachhause kommen würde aber meine Eltern bescheid sage wo ich bin und warum ich abgehauen bin? Könnten sie dann die Polizei rufen und würden die mich suchen? Und müssten sie dann den Einsatz zahlen weil ja nichts passiert ist?
4 Antworten
Deine Eltern machen das nicht "ohne Grund". Du willst den Grund nur nicht einsehen, bzw. der Grund gefällt Dir nicht.
Wir kennen weder Dich, noch Deine Eltern, noch Deine Freunde. Bevor Du wegen Augenrollen Hausarrest bekommst, muss vorher schon einiges passiert sein. Auf jeden Fall ist die Kommunikation bei Euch stark gestört.
Beschäftige Dich mit Kommunikation und versuche, die Verbindung wiederherzustellen. "Die 4 Seiten einer Botschaft" und "gewaltfreie Kommunikation" sollten für den Anfang reichen. Google das.
Im Prinzip Nein. Aber wenn du mit 15 Jahren nach 22 Uhr noch draußen bist , dich eine Streife entdeckt, kann es sein das du von diesen nach Hause gebracht wirst da du um diese Zeit nicht mehr draußen sein solltest
Das ist absoluter Blödsinn. Die Eltern bestimmen wie lange ein Minderjähriger raus darf. Die 22 Uhr bzw 24 Uhr bei ü16 gilt nur bei öffentlichen Veranstaltungen etc.
Nichts Blödsinn, ist Gesetz. Vor der Haustür rumlümmeln Okay, aber im Dorf noch herumziehen wäre nicht erlaubt.
Doch es ist erlaubt. Behaupte nicht einfach Dinge von denen Du keine Ahnung hast.
Du kannst mir ja gerne das Gesetz zeigen. Viel Spaß beim suchen
Gut... dann können also die ganzen Kinder auch noch um 23Uhr auf dem Spielplatz abhängen, ist ja nicht verboten.
Richtig. Wenn die Eltern das erlauben und die Gemeinde die den Spielplatz betreibt das nicht verbietet ja in der Regel word die Gmeinde das aber untersagen
Die 22/24 Uhr Regelung gilt nur für öffentliche Veranstaltungen und zu einer solchen würde ich einen Spielplatz jetzt nicht zählen. Außerdem gilt das Gesetz für Gaststätten hier gibt es allerdings Ausnahmen wenn der Besuch ausschließlich für die Aufnahme von Mahlzeiten ist.
Ja du hast recht, meine Rechercher ergab, dass das Gesetz nur für gaststätten gilt... also die 14 Jährigen die vor einem Penny um 23Uhr rumlümmeln sind erlaubt, eigentlich traurig... klar, man will den Eltern ja auch "Freiheiten" in der Erziehung lassen, aber gibt genug Kids, die in manchen "Brennpunkten" Nachts am Bahnhof "chillen".
Es gilt wie gesagt auch für öffentliche Veranstaltungen. Aber ist ja schön dass Du Dir nun die Mühe gemacht hast zu recherchieren.
Und klar ist es nicht Sinn der Sache dass Kids nachts am Bahnhof chillen aber warum sollte ein 12 jähriger am Wochenende nicht um 23 Uhr nach Absprache mit den Eltern mit dem Hund Gassi gehen dürfen
Ja... ich habs halt irgendwie so beigebracht bekommen :< Anscheinend wurde ich da vernünftiger erzogen :P
Deine Eltern haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht über dich und können entscheiden, wann du dich wo mit wem triffst. Sie dürfen dir sogar den Umgang mit gewissen Personen verbieten.
Selbst wenn sie wissen wo du bist, wird die Polizei bei entsprechendem Anruf dich suchen. Den Einsatz zahlt die Staatskasse.
Wenn sie die Polizei rufen, wird sie vielleicht kommen, aber auf der Fahndungsliste wirst Du deswegen nicht kommen. Vielmehr werden die Polizisten die Eltern beruhigen. Du kannst aber auch Deine Eltern beruhigen, wenn Du Dich meldest und ihnen sagst, dass Du später wieder heimkommst.
Die Polizei zu rufen, kostet übrigens nichts. Auch wenn es unnötig war.
Missbrauch - ja. Aber nicht, wenn Eltern aus vermeintlicher Besorgnis die Polizei rufen.
Nicht nur sein solslt, es ist sogar gesetzlich festgelegt, bis 16 Jahren muss man vor 22Uhr zuhause sein.