Wie lange darf ich als Schüler arbeiten?
Ich bin 16, weiblich und möchte anfangen zu joben. Bin noch Schüler und bin mir unsicher wie lange ich dann arbeiten darf.
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Falls du noch schulpflichtig bist, gilt für die Schülerarbeit mit 15, 16 und 17 Jahren weiterhin die Kinderarbeitsschutzverordnung, genau wie für 13 und 14jährige (Infos siehe oben). Je nach Bundesland dauert die Vollzeitschulpflicht 9 oder 10 Jahre; hier findest du eine Übersicht der Regelungen in den einzelnen Bundesländern.
Falls du dich nach dem Ende der gesetzlichen Schulpflicht freiwillig für einen weiteren Besuch der Schule entscheidest – zum Beispiel um Abitur zu machen oder die Berufsschule zu besuchen –, findet der dritte Abschnitt des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) Anwendung:
Der Unterricht hat Vorrang und darf durch deinen Nebenjob nicht negativ beeinflusst werden (schlechte Noten oder sogar das Sitzen bleiben soll so verhindert werden)
Du darfst außerdem maximal 8 Std./Tag und 40 Std./Woche arbeiten (in der Regel nur während den Ferien möglich)
Du darfst nur montags bis freitags zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten (Ausnahmen gibt es nur für wenige Berufe: ab 16 Jahren kann im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr gearbeitet werden, in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr und in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr (mit 17 Jahren ab 4 Uhr)
Du darfst nur in Ausnahmefällen am Wochenende arbeiten (in der Krankenpflege, Landwirtschaft, Gastronomie o. ä.) und das i.d.R. maximal zweimal im Monat
Das Arbeiten in den Ferien ist „freiwilligen Schülern“ ab 15 Jahren (Sekundarstufe 2, Abiturient etc.) für bis zu 4 Wochen und maximal 8 Std. täglich an 5 Tagen pro Woche erlaubt.
https://www.jobruf.de/ratgeber_schule/schuelerarbeit.html#
Und die Arbeit darf nicht die Schulleistungen negativ beeinflussen.
8 Stunden pro Tag, maximal 40 Std./Woche gem. §8 JArbSchG.
emesvau