Wie können meine Eltern die Wohnung als mein Erbe eintragen?

7 Antworten

Deinem Bruder steht auf alle Fälle der Pflichtteil zu.

Ich finde es von Deinen Eltern nicht gut, dass sie das Erbe nicht zu gleichen Teilen an beide Kinder vererben.

Wenn Du alleine erbst, bist Du für Deine Eltern später unterhaltspflichtig.

Sollte die Immobilie einen höheren Verkehrswert als EUR 400.000,- haben, musst Du auf alle Fälle Erbschaftsteuer zahlen.


Pauli1965  28.09.2024, 15:02

Wenn die Eltern tot sind Unterhalt zahlen ?

PlayadeMuro  28.09.2024, 15:05
@Pauli1965

Wenn die Eltern tot sind, musst Du selbstverständlich keinen Unterhalt zahlen, aber wenn sie in ein Pflegeheim kommen.

Wenn Deine Eltern sterben, zahlst Du als Alleinerbe die Beerdigungskosten.

Pauli1965  28.09.2024, 15:08
@PlayadeMuro

Ist mir klar . Meine Eltern sind beide tot. Meine Mutter ist jetzt erst im April gestorben.

PlayadeMuro  28.09.2024, 15:10
@Pauli1965

Dann wohnst Du mit Deinen Eltern ja nicht mehr in der Eigentumswohnung, wenn beide Eltern verstorben sind.

Von dem Wert der Eigentumswohnung, den Du von einem amtlich vereidigten Sachverständigen ermitteln lassen solltest, stehen Deinem Bruder 25 Prozent zu.

hilflos99  30.09.2024, 15:49

da ist einiges falsch. Wenn man erbt sind die Eltern tot und dann ist kein Unterhalt fällig. Pflichteil ist nur ein Geldanspruch. Freibetrag hat man pro Elternteil

PlayadeMuro  30.09.2024, 16:03
@hilflos99

Lesen bildet! In der Frage des Fragestellers war nirgendwo erwähnt, dass die Eltern nicht mehr leben.

Somit wäre die Eigentumswohnung, vorausgesetzt es ist nicht genügend Barvermögen vorhanden und ein Elternteil oder auch beide Elternteile in einem Pflegeheim untergebracht, für dieses Pflegeheim verwendet worden.

Selbstverständlich gilt der Freibetrag von EUR 400.000,- pro Elternteil.

Es steht aber auch nirgendwo, wo sich diese Eigentumswohnung befindet.

In der Stadt München kommt man mit einem Freibetrag von EUR 800.000,- nicht weit!

Was ist besser, Überschreibung oder Schenkung?
Mit einer Schenkung zu Lebzeiten ist es möglich, das Vermögen zur reduzieren und so nur noch den Pflichtteil später zu vererben. Eine Schenkung erfolgt grundsätzlich unentgeltlich. Wer seine Immobilie hingegen überschreibt, kann vertraglich Auflagen vereinbaren, beispielsweise bezüglich der eigenen Pflege im Alter. Für die Umschreibung braucht Ihr einen Notar, der den Schenkungsvertrag notariell beurkundet (§ 518 BGB).
Nachlass regeln: So überschreiben Sie Grundstück, Wohnung und Haus
ZIEGERT Immobilien
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Gerhart  28.09.2024, 16:16

Der Erbfall ist bereits eingetreten.

Natürlich können die Eltern die Wohnung nur dir vererben. Allerdings müsstest du dann wenn der Erbfall eingetreten ist deinen Bruder auszahlen, da er ja einen Pflichtteilsanspruch hat.

Da die Wohnung sich ja nicht teilen lässt ist der Anspruch in Form einer Geldleistung zu erbringen.

Woher ich das weiß:Hobby – Erfahrungen sammeln und anderen Menschen zu Helfen

Schenkung mit Nießbrauch für deine Eltern würde mir da spontan einfallen.

Alternativ könnte man auch eine gemischte Schenkung (tw. Kauf (unter Wert), tw. Schenkung) machen.

Dann hätte sich das ganze Problem schon vor dem Tod deiner Eltern geklärt.


sassenach4u  28.09.2024, 16:02

Nießbrauch führt dazu, dass im Erbfall die Abschmelzungsfrist erst mit dem Erbfall zu laufen beginnt. Damit hat der Bruder den Anspruch auf den Pflichtteil auch auf die ETW.

Die Eltern sollten Ihnen die Wohnung zu Lebzeiten überschreiben und sich selber ein lenbenslängliches Nießrauchrecht, löschbar mit Todesnachweis, vorbehalten.

Überleben die Eltern diese Schenkung 10 Jahre, dann geht der Bruder leer, ohne Pflichtteilanspruch aus.