Wie kann man seinen Zweit-Namen los werden?

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Hallo

das "Ablegen" eines oder mehrerer Vornamen ist begrifflich eine Änderung des Namens nach den Vorschriften des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen.

Grundsätzlich gilt:

Das Recht des Namenserwerbs und der Namensführung ist umfassend und im Grundsatz abschließend in den einschlägigen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Die Erteilung von Vornamen ist als Bestandteil des elterlichen Sorgerechts mit der Beurkundung der Vornamen im Geburtenbuch abgeschlossen und danach nicht mehr veränderbar. 
Jede gewünschte Namensänderung darüberhinaus setzt, um erfolgreich zu sein, das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus (§ 3 NamÄndG, bzw. § 11 NamÄndG für Vornamen).

Wissensdurst84

Leider nicht so einfach möglich. Du brauchst einen wirklich wichtigen Grund für eine Namensänderung und der ist nicht so einfach zu finden. Eine Abneigung gegen die Patentante wird also nicht reichen.  

Wieso stört Dich Dein Zweitname, brauchst ihn doch nur nicht offiziell benutzen, auch wenn er in der Geburtsurkunde und im Ausweis steht. Eine Namensänderung mußt Du beim Standesamt beantragen, einiges kosten wird es auch, wenn es genehmigt wird.Du mußt volljährig sein, um den Antrag selbst stellen zu können.


Luna1881 
Beitragsersteller
 08.02.2016, 18:46

ich will einfach keine verbindung mehr zu dieser person. gar keine

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Du kannst deinen namen so weit Ich weiß umändern wenn du 18 bist...du kannst sogar deinen 1. namen ändern...ob das etwas kostet weiß ich leider nicht..


butz1510  10.02.2016, 19:35

Nein, das geht leider nicht so einfach, wie viele meinen. Namensänderungen sind nur aus einem sehr wichtigen Grund möglich.

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