Wie kann man Herrn X verurteilen, dass er die anonymen beleidigende Emails gesendet hat, obwohl man die Emails auf seinem PC nicht fand und keine IP Zuordnung?

3 Antworten

Ja, kann man, nennt sich Indizienbeweise. Wenn man konkludent nachweisen kann das nur eine bestimmte Person Motiv, Kenntnis und die Möglichkeit hatte, diese Emails mit gezieltem Inhalt zu versenden, ist derjenige verurteilbar. Da warst dejenige leider nicht schlau genug, und muß nun spüren, was Recht und Gesetz ist.


Alexandraseha22 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 18:45
  1. Was wenn er alles veröffentlicht hat. sowohl auf Internet als auch in seinem Bekanntenkreis? Also keine Info, die ausschließlich von ihm bekannt sind.
  2. Was wenn viele Emails lediglich wie F dich sind? also keine spezielle info, die einem zugeordnet werden können?
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ZuumZuum  07.07.2024, 18:48
@Alexandraseha22

"Hätte, Könnte, wenn und aber" sind aber nicht Gegenstand deines Verfahrens. Deine Schuld wurde zweifelsfrei erwiesen. Du kannst ja in Berufung gehen, und schauen was die nächste Instanz dazu sagt, wenn die Berufung zugelassen wird.

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NMDriver  07.07.2024, 18:58
@Alexandraseha22

weil du unser gestörter Achmed bist.
Der Möchtegern bekloppte Student aus der Klapse!

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Das steht in der Urteilsbegründung.

Achmed, das ganze war durchaus sehr eindeutig die zuordenbar, ebenso wurden ja deine Rechner und Handys durchsucht. Hier wurde genug gefunden um dich vor Gericht zu stellen und aburteilen zu können. Die Beweislage hat komplett gegen dich gesprochen. Deshalb das Urteil. Was das ganze für dich heißt ist dir ja bekannt.