Wie kann man da vorgehen beim Sorgerechtsentzug vor Jahren?
hallo unsere tochter ist 17j seit geburt in pflege.wie geht man vor enn man besuchskontakte mit rückführung haben möchte?Eigentlich ab 14j dürfen die kinder ja schon mit ins gericht.Kann man ein antrag beim gericht dafür stellen für rückführung bzw kontakt?Es wurde immer abgelehnt von jugendamt und co begründung kind ist 3 monate alt hat sich an den pflegeeltermn gewöhnt
7 Antworten
Warum nicht ein Jahr warten?
Dann darf euer Kind selbst entscheiden.
Was hat das jetzt damit zu tun? Wenn sie 18 ist kann sie ohne Probleme, wenn sie das möchte, zu dir ziehen.
auch wenn das sorgerecht seit 17j weg ist?Können wir dann beim gericht aber müssen wir erst beantragen oder wenn sie 18j ist?Wir wissen ja nicht wo sie lebt
Wenn deine Tochter 18 ist gibt es kein Sorgerecht mehr für deine Tochter. Dann ist sie ein "freier Mensch" und kann selbst entscheiden wo sie wohnen will
die besuchskontakte wurden untersagt, weil ihr das kindeswohl schädigt und gefährdet. so wie ihr es mit den verbleibenden kindern tut. für diese wäre es auch besser gewesen woanders aufzuwachsen. dann wären sie nicht so psychisch schwer geschädigt worden durch euch.
falsch. sie sagen ihr seit erziehungsunfähig und das von euch gefahr ausgeht für die kinder. es läuft garnichts gut. liefe es gut, würde erziehungshilfe garnicht nötig sein. die erziehung zum erwachsenen und zu eltern ist bei euch völlig gescheitert. darum bleibt die erziehungshilfe weiterhin. kommen noch mehr kinder, werden euch alle weg genommen. noch nicht verstanden?
Und wer ist dann dafür verantwortlich, dass das Kind den ihm zustehenden Unterhalt bekommt, wenn es studieren will oder eine Ausbildung machen möchte und womöglich dann umziehen muss ? Ein Kind, dass 17 Jahre keinen Kontakt zu den leiblichen Eltern hat, wird nicht dorthin ziehen. Es wird sich erst mal überlegen müssen, ob es überhaupt Kontakt mit diesen Eltern haben möchte. Denn gezwungen werden kann das Kind zum Glück von niemand.
Ja mit 18 dürfte sie zu euch. Da mit 18 kein Sorgerecht mehr für sie exestiert. Unabhängig davon ob ihr das Sorgerecht verloren habt
Ja, da hast du Recht. Mich hatte es nur gestört, dass der Fragesteller meinte es existiere noch ein Sorgerecht nach dem 18. Lebensjahr.
das weiß es nicht besser, da ihr hier der intellekt fehlt verstehend zu lesen und die info die jeder kennt auch selbst annähernd zu verstehen.
Dieses ganze Rumgerede ist völlig sinnlos. Lasst das mit dem Antrag. Selbst wenn positiv entschieden würde, wäre das nicht vor dem 18. Geburtstag des Kindes. Ab dann seid Ihr auf die Entscheidung des Kindes angewiesen. Entweder es will, oder es will nicht. Punkt. Ihr müsstet auch für die Zukunft des Kindes sorgen können, d. h. Unterhalt zahlen, wenn es studieren will oder ein Ausbildung macht, könnt Ihr das ?
Eine Klage wird Euch nicht die Liebes Eures Kindes bringen, eher das Gegenteil, wenn es ihm bei der Pflegefamilie gut geht.
Es wird zum Glück weiter so bleiben.
Das Kind lebt sein gesamtes Leben bei den Pflegeeltern. Sie hat es dort gut, sie wird geliebt und dies ist ihre Familie.
Ihr könnt nicht erwarten, dass sie zu euch zurückkehren wird. Aber ihr könntet ihr mal einen Brief schreiben und fragen, ob sie euch kenenlernen möchte und ihr sie mal zu einem Eis einladen dürft.
Das Kind ist 17 und seit dem 3.ten Monat bei Pflegeeltern?
Wenn sie 18 ist, dann kann sie doch eh selbst entscheiden was sie will. Warum will man sie jetzt noch mit Gewalt aus der Familie rausreißen? Oder will sie bei dir wohnen?
da wir eine rückführrung wollten über besuchskontakte deswegen hat das jugendamt besuchskontakte abgeleht
Unschuldig weg keine gründe begründung war ich müsse erst ins mutter kind haus um zu beweisen das ich das kind gut erziehen kann wickeln kann dann dürfe ich zurück im haushalt meines mannes.dahinter steckte meine familie die wollte uns auseinander bringen ,unser anwalt damals hat es bestätigt
Was mal wann wie gewesen ist ist doch heute nicht mehr wichtig. Konzentriere dich auf die Gegenwart und die Zukunft. Gab es schriftlichen Kontakt zum Kind?
Sonst schreibe die Pflegeeltern an und frage ob es ok ist, wenn du deinem Kind jetzt mal einen Brief schreibst. ansonsten musst du warten bis das Kind volljährig ist.
das kind ist seit geburt bei pflegeeltern und bis zum dritten monat durften wir besuchen und jetzt ist sie 17j
ich dachte mit 14j kann ein kind schon ins gericht