Beim Jugendamt unter Beobachtung ?
Meine Schwester ist beim Jugendamt unter Beobachtung, und will die Stadt verlassen. Ihr ex hat besuchskontakt für seine Tochter. Insgesamt 3 Kinder und ein Kind wohnt in einer wg . Darf sie einfach so in ein anderes Bundesland ziehen?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Jugendamt
Klar. Dann gibt das alte Jugendamt die Fallzuständigkeit an das neue Jugendamt ab und alles ist geregelt.
Die Besuchskontakte sollten weiterhin von der Mutter gefördert werden.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Darf sie einfach so in ein anderes Bundesland ziehen?
Sie darf, das ist sogar ein Grundrecht:
Auch wenn sie unter Beobachtung steht und der mittlere junge in einer weg wohnt? Und ihr ex für ein Kind besuchskontakt hat?
Ich hatte nur Sorge das das Jugendamt sie dann von der Polizei suchen lässt.