Wie kann ich mich vom Religionsunterricht abmelden und aus der Kirche austreten?

7 Antworten

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Du kannst dich mit dem Formular oben abmelden. Du musst aber damit rechnen, dass du erst zu Beginn des neuen Schuljahres wechseln darfst.

Du musst dich auf jeden Fall vom Religionsunterricht abmelden, da du diesen auch weiter besuchen dürftest, wenn du aus der Kirche austreten würdest.


Karandia 
Beitragsersteller
 14.06.2015, 09:03

Okay, danke für die Antwort. :)

1. Du darfst dich mit dem zitierten formlosen Schreiben vom Religionsunterricht abmelden.

2. Du brauchst nicht aus der Kirche auszutreten, denn da du die Konfirmation bereits abgelehnt hast, bist du kein offiziell aufgenommenes Kirchenmitglied! Wenn du ins Berufsleben eintrittst, deinen Personalausweis beantragst oder einen Reisepass oder um welches amtliche Dokument es auch immer sich handelt, trägst du jeweils "konfessionslos" ein. Mehr ist nicht notwendig.

MfG

Arnold


aetnastuermer  12.06.2015, 21:59

Trotz fehlender Konfirmation bist du immer noch ein Mitglied der evangelischen Kirche; durch die Taufe wurdest du darin aufgenommen. Wenn du nicht mehr dazu gehören willst, bleibt dir nur ein Kirchenaustritt beim Standesamt.

Karandia 
Beitragsersteller
 14.06.2015, 09:07
@aetnastuermer

Okay, das dachte ich mir... danke euch. Nur irgendwie ist es schon eine Unverschämtheit, dass ich so oder so dazu gezwungen werde, Geld zu bezahlen. :/

Karandia 
Beitragsersteller
 10.06.2015, 16:58

Danke für die Antwort! Bist du dir beim 2. Punkt sicher? Ich habe im Internet widersprüchliche Aussagen gefunden, wobei die meisten jedoch besagten, dass man durch die Taufe Kirchenmitglied ist, egal, ob es eine Konfirmation gab oder nicht.

Raubkatze45  10.06.2015, 17:54
@Karandia

man ist durch die Taufe Kirchenmitglied, genau wie die Katholiken auch, die andere Sakramente links liegen lassen. Man ist durch die Taufe viel mehr als nur Kirchenmitglied, aber da du austreten willst, wird dir das kaum bewusst oder wichtig sein.

kalippo314  10.06.2015, 19:19
@Raubkatze45

Was meints du mit viel mehr? Tut mir leid aber ich kann das mit meiner ungetauften Schmutzseele leider nicht nachvollziehen...

ArnoldBentheim  10.06.2015, 19:31
@Karandia

Hallo Karandia, ich bin mir sicher.

Wenn du dich nicht konfirmieren lässt, gehörst du nicht zur evangelischen Kirche und darfst z. B. nicht am Abendmahl teilnehmen.

Für deinen späteren Arbeitgeber und für das Finanzamt ist es wichtig zu wissen, ob du einer Kirche angehörst, weil es um Kirchensteuern geht, die du zahlen musst bzw. in deiner Steuererklärung steuermindernd gelten machen kannst. Als Konfessionslose(r) zahlst du keine Kirchensteuern. Daher ist diese Angabe insbesondere für deinen Arbeitgeber wichtig.

MfG

Arnold

Arkesilaos  11.06.2015, 09:09
@ArnoldBentheim

Früher wurde die Kirchensteuer direkt von der Kirche eingetrieben. Da wusste nur das Kirchenmitglied und die Kirchenkanzlei darüber Bescheid.

Heute, mit dem vorwand der digitalen Erfassung, weiß die Kirche, das Finanzamt und der Arbeitgeber, dass Du in der Kirche bist oder nicht. Bei Bewerbungen spielt das schon eine Rolle, wenn der Chef entscheiden muss, wen er einstellt.

Das ist gegen den Datenschutz!

Aber das Finanzamt hat noch den Grund, dass Nicht-Kirchenmitglieder auch steuerlich anders erfasst werden oder was sonst noch.

AalFred2  11.06.2015, 12:40
@ArnoldBentheim

Da man mit der Taufe in die Kirche eintritt, hätte ich gerne mal einen Beleg dafür, dass man durch verzicht auf die Konfirmation aus ihr austritt.

Das Finanzamt sieht das nämlich anders.

Also m. E. kannst Du auch ohne Kirchenaustritt festlegen, dass Du an Reli nicht mehr teilnimmst. Vermutlich musst Du dann aber am Ethikunterricht teilnehmen. Wenn Du reiligionsmündig bist, kann Dich niemand zwingen am konfessionellen Unterricht teilzunehmen.

Wenn Du aus der Kirche austrittst, bekommst Du ein Dokument über Deinen Austritt in die Hand. Das kannst Du dann auch in der Schule vorzeigen (aber behalten). Leider kostet der Austritt Geld. Wenn Du keine eigenen Einkünfte hast, gibt es vielleicht Härtefallregelungen.


Karandia 
Beitragsersteller
 10.06.2015, 15:20

Danke für die Antwort! Genügt es dann, dieses Dokument in der Schule vorzulegen, oder muss ich dann trotzdem noch zusätzlich diesen "Antrag" schreiben?

Das mit den Kosten ist natürlich so eine Sache :/ Aber früher oder später möchte ich ja sowieso austreten.

du musst zum standesamt gehen und wenn du minderjährig bist(wie ich icv wollte das auch machen mir haben es meine eltern verboten)können die eltern mitbestimmen und ich weiß nicht ob du dann überhaupt austreten darfst allerdings kann dir keiner verbieten in ethik zu gehen statt in den eig. reli unterricht


Karandia 
Beitragsersteller
 10.06.2015, 15:22

Huhu, wenn du mindestens 14 Jahre alt bist, bist du religionsmündig. Deine Eltern dürfen dir also den Austritt nicht verbieten.

Als ich noch zur Schule gegangen bin (lange ist's her) haben die Schüler einfach angekreuzt, ob sie Sozial-Ethik oder Religion haben möchten und das wurde dann umgesetzt.

Frage doch einfach mal den Soziak-Ethik-Lehrer.


Karandia 
Beitragsersteller
 10.06.2015, 16:12

Danke für die Antwort!

Wie es aussieht, wurde das Schulsystem in vielen Dinger verschlimmbessert. Ankreuzen konnten wir nichts, wir wurden eingeteilt. Da meine Eltern evangelisch sind und mich als Baby getauft haben, muss ich am ev. Religionsunterricht teilnehmen. Wechseln kann man auch erst, wenn man 14 Jahre alt ist...

Den Ethik-Lehrer habe ich gefragt, dieser meinte, ich solle mich im Sekretariat erkundigen. Dort wurde mir gesagt, dass ich einen schriftlichen Antrag mit Begründung verfassen muss, worauf noch ein Gespräch mit dem Schulleiter folgt.

Ifm001  10.06.2015, 18:38
@Karandia

Das hat nichts mit verschlimmerbessert zu tun. Zu meiner Schulzeit war es schon eine Besonderheit, dass es überhaupt Sozial-Ethik gab. Aber an den Schulen, die es boten, konnten frei wählen.

Du schreibst auf einer sehr konservativen Schule zu sein. Irgendwelche Gespräche über die Wahl lässt mich daran erinnern, dass Kriegsdienstverweiger früher mal in die Psychohölle mussten.