Wie kann ich meiner Schwester helfen?

3 Antworten

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Mit 16 schwierig. Aber sie könnte das Jugendamt ansprechen. Bei irgendwelchen Sektenhanseln könnte das Kindeswohl gefährdet sein. Möglicherweise geht es aber vors Familiengericht. Immerhin - Chancen habt ihr und Rücksicht müsst ihr nicht nehmen.


Inkognito-Nutzer   26.08.2024, 07:46

Dankeschön, ja wir werden heute zum Jugendamt gehen und meine Schwester wird dort um Inobhutnahme bitten. Wir hoffen, dass sie dann nicht ins Heim muss, sondern bei mir bleiben darf.

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HarryXXX  26.08.2024, 07:48
@Inkognito-Beitragsersteller

Heim ist wahrscheinlich immer noch besser als irgendwelches Sekten Gesindel. Wir hatten auch sowas in der Familie, mein Vater hat aber dafür gesorgt, dass da keinerlei Beeinflussung erfolgen konnte.

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Inkognito-Nutzer   26.08.2024, 08:07
@HarryXXX

Ja natürlich ist das Heim besser als wenn sie zurück zu unseren "Eltern" müsste. Meine Schwester sieht das auch so. Am liebsten würde sie aber bei mir bleiben, was ich auch verstehen kann

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Inkognito-Nutzer   26.08.2024, 08:23
@HarryXXX

Genau so ist es

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Leider gilt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bis 18. Das heißt sie bräuchte zum Ausziehen die Erlaubnis eurer Eltern. Dass das Jugendamt viel machen wird, wenn keine klaren Verstöße vorliegen, ist zu bezweifeln.

Wenn sie eine Ausbildung in deiner Nähe hätte, wäre das schon mal eine gute Sache.


Inkognito-Nutzer   26.08.2024, 07:39

Einen Ausbildungsplatz bei mir in der Nähe hat sie zumindest in Aussicht.

Ja das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht stimmt. Aber sie könnte ja selbst beim Jugendamt um Obhut bitten. Dem muss das Jugendamt soweit ich weiß entsprechen. Die Frage ist dann nur, muss sie dann zwingend ins Heim, oder dürfte sie dann auch bei mir wohnen?

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Maleficent666  26.08.2024, 07:41
@Inkognito-Beitragsersteller

Sie darf bei dir wohl bleiben

Dem JA ist es Recht wenn es jemanden aus der Familie gibt der sich kümmern kann und will.....Obhut kostet sehr viel Geld

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HarryXXX  26.08.2024, 07:47
@Maleficent666

Unterhalt müssen die trotzdem zahlen. Jedenfalls soweit dann Azubi Gehalt plus Kindergeld nicht darüber liegen.

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Inkognito-Nutzer   26.08.2024, 11:28
@DickerOrk

Wenn Sie selbst um Inobhutnahme bittet, ist das JA meines Wissens nach gesetzlich dazu verpflichtet dem Nachzukommen

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Wenn die Eltern da ok gebe, darf sie bei dir leben, da man so auch ausziehen darf.

Das wirst du aber nicht bekommen.

Es ist besser sie vom Jugendamt raus holen zu lassen, als noch 2 Jahre eingesperrt zu sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit Jahren Verheiratet. Habe ein Kind. Vielen geholfen.

Inkognito-Nutzer   26.08.2024, 07:55

Das werden wir auch so machen. Wir werden heute zusammen zum Jugendamt gehen und sie wird dort um Inobhutnahme bitten. Wir hoffen, dass sie dann nicht ins Heim muss, sondern bei mir wohnen darf.

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Inkognito-Nutzer   26.08.2024, 07:58
@Genervter0815

Das Heim möchte ich hier auch nicht diskreditieren. Das wäre für meine Schwester auch kein Problem. Ich kann aber verstehen, dass sie lieber bei mir wäre

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