Wie kann ich meine Ansprüche ggü. meinem Chef geltend machen?
Hall zusammen!
Ich habe dieses Jahr für zwei Monate auf einer Alm in Österreich gearbeitet und würde zwei Tage bevor ich zwei Monate angestellt gewesen wäre gekündigt bzw bin freiwillig gegangen.
In Österreich ist es so, dass wenn man zwei Monate bei einem Betrieb angestellt ist, man eine Jahresremuneration (13.Monatsgehalt) erhält zudem gilt, dass man für jeden angefangen Arbeitsmonat 2.5 Tage Urlaub erhält.
Ich hatte in den ganzen zwei Monaten zwei Tage Urlaub genommen und hätte noch Anspruch auf drei Tage Urlaub gehabt. Ich hatte deshalb mit meiner Chefin ausgemacht die letzten drei Urlaubstage anzuhängen, sodass sie mich erst danach abmeldet.
Nun habe ich aber erfahren, dass sie nicht bereit ist mit diese Jahresremuneration zu zahlen, da sie mir meinen Urlaub am Ende (ohne Absprache gestrichen hatte).
Sie hat sich damit nicht an die geltenden Arbeitsgesetze gehalten und ich habe ihr auch schon geschrieben (vor einer Woche), dass ich Anspruch auf diese Zahlung habe und habe auch auf die Gesetze verwiesen und sie benannt.
Nun ignoriert sie mich aber und ich Frage mich, wie ich nochmal unterstreichen kann (in Form einer Nachricht) dass ich im Recht bin und Anspruch auf diese Zahlung habe und sie mir das Geld überweisen möge.
Hat jemand vielleicht Idee wie ich so eine Nachricht noch formulieren könnte?
Lg
4 Antworten
Bei soetwas hilft eine Berufsrechtschituversicherung. Dann kümmern die sich um alles und du hast den Stress nicht. Wenn die Chefs sehen, dass es direkt über einen Anwalt geht, zahlen sie meist ganz schnell alles was dir zusteht.
Sehr geehrte Frau XY,
Ich erinnere sie hiermit freundlichst an die, bereits in der Nachricht vom DATUM, geltend gemachten offenen Ansprüche aus meiner Anstellung bei ihnen in der Zeit von .... bis ....
Sollten sie meiner Forderung nicht nachkommen, sehe ich mich gezwungen den Rechtsweg zu bestreiten.
Steht dir das 13. Gehalt komplett zu oder nur Anteilmässig. Da würde ich bei der Kammer nachfragen.
Viel Glück
Das wird sicher auch in Österreich auf dem Arbeitsgericht behandelt.