Darf mein Arbeitgeber das?

2 Antworten

Du hast vollkommen Recht, und du bist vollkommen im Recht.

Ich weiß nicht was solchen a*********** manchmal im Gehirn rumgeistert... und dann reden sie tatsächlich noch von Respektlosigkeit, das ist der allergrößte Witz. Sieh zu dass du da die Biege machst, sowas kann man doch komplett vergessen.


Peppolish 
Beitragsersteller
 16.08.2022, 20:51

Ich war bis vor einem Jahr noch sehr zufrieden mit dem Job, beginne zurzeit das 6. Arbeitsjahr dort. Aber es ging schlagartig bergab und ich merke, wie es mir körperlich überhaupt nicht mehr gut geht und möchte einen Schlussstrich ziehen. Dennoch interessiert mich einfach mein Recht in dieser Situation. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man Hausbesuche machen darf wenn der Arbeitnehmer Urlaub hat. Der Antrag wurde ja genehmigt. Wäre zu dem Zeitpunkt so viel los gewesen, hätte ich den Zeitraum verlegen können, aber so?

0
grisu2101  17.08.2022, 05:54
@Peppolish

Du hast Recht, absolut. Das kann man schon eindeutig als Belästigung einstufen.
Mach das doch auch mal wenn die im Urlaub sind, rufst sie auf den Malediven an und fragst: "WO IST DER ZETTEL ???" - mal sehen was sie dann sagen.....
Und dann sagst Du: "Wieso, ist doch in unserer Firma normal, daß man sich im Urlaub wegen solcher Lapalien auf den Geist geht, nun werdet mal bitte nicht unverschämt, ja ??"

0
Peppolish 
Beitragsersteller
 17.08.2022, 11:25
@grisu2101

Deren Meinung nach habe ich schon eine Grenze überschritten als ich die Anmerkung gemacht habe, dass es frech wäre bei mir zuhause Sturm zu klingeln. Daraufhin wurde mir sofort mit Kündigung gedroht, wahrscheinlich mit dem Hintergedanken dass ich dann betteln werde. Ich habe gleichgültig darauf geantwortet, im Sinne von: „na gut, dann ist das so.“ Nachdem ich dann ca 1-2 Stunden komplett ignoriert wurde, haben sie wieder Späße gemacht. So als wäre nie was gewesen. Dieses hin und her nervt nur noch und macht mir Bauchschmerzen.

1

Er darf das bestimmt, also verklagen kannst du ihn nicht. Allerdings bist du nicht verpflichtet, im Urlaub Auskünfte zu erteilen. Natürlich nur, falls nichts gegenteilige vereinbart wurde. Muss aber trotzdem den Kopf schütteln und frage mich, warum der Sklavenhalter die Telefonnummer hat. Für mich einfach nur undenkbar.


Peppolish 
Beitragsersteller
 16.08.2022, 20:48

So dachte ich mir das auch. Er darf anrufen, aber ich bin nicht verpflichtet dran zu gehen. Dass mir dann aber ein Hausbesuch abgestattet wurde, war der Tropfen der das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Ich finde so auf die Schnelle aber keine Infos dazu, ob das in dem Ausmaß schon als Nötigung oder ähnliches zählt…

0
SlightlyAnnoyed  16.08.2022, 20:53
@Peppolish

Arbeitsrechtlich nicht, aber wenn eine Person bei dir Sturm klingelt und nicht aufhört, wenn du nicht öffnest, könntest du die Polizei rufen. Ob das das Arbeitsklima verbessert, wage ich aber zu bezweifeln. Generell würde ich empfehlen, sich hier nach einem neuen Job umzusehen.

1
Peppolish 
Beitragsersteller
 16.08.2022, 20:55
@SlightlyAnnoyed

Nach einem neuen Job schaue ich mich bereits um, die Vorlage für die Kündigung habe ich auch schon geschrieben. Dankeschön :) Ich zähle nur noch die Tage, bis ich da weg kann.

0