Wie kann ich eine ABE beantragen?

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Ja, laß Dich nicht verwirren, es stimmt, Du benötigst einen Abdruck der ABE, genau wie bei einem 50ccm Roller oder einem Mofa. Ein Leichtkraftrad ist rechtlich ein zulassungsfreies Fahrzeug genau, wie ein 50ccm Roller auch, es ist demnach auch steuerfrei, da alle zulassungsfreien fahrzeuge steuerfrei sind. Siehe http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_03.php §3(2) Buchst 1e. Das LKRAD ist aber kennzeichnungspflichtig, Du mußt Dir trotz der eigentlichen Zulassungsfreiheit ein amtl. Kennezeichen zuteilen lassen und bekommst einen Nachweis über das zugeteilte amtl. Kennzeichen (1/3 einer Zulassungsbescheinigung , also nur das linke Drittel) was an die ABE angeheftet wird.

Aber zur eigentlichen Frage: Als erstes mußt DU mit der Fahrgestellnummer zur Polizei und Dir dort eine Bestätigung holen, daß dieses LKRAD nicht gestohlen gemeldet wurde. Dann benötigst Du einen Eigentumsnachweis, z.B. einen Kaufvertrag. Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten: 1) Du fragst beim Hersteller nach und läßt eine Zweitschrift der ABE ausstellen 2) Du fragst erst bei Strassenverkehrsamt nach, ob man gewillt ist, Dir uf Grundlage eines Datenblattes von DEKRA oder TÜV einen Fahrzeugschein / Zulassungsbescheingung (eben die auf Kundenwunsch) auszustellen anstelle der ABE, ob die das tun, hängt von der jeweiligen Zulassungsstelle ab. 3) Du läßt beim TÜV (West) oder DEKRA (Ost) eine Begutachtung zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis machen und bekommst dann eine Bescheingung nach §3(2) FZV, die dann als EBE gilt. Ich würde es mal mit der Anfrage beim Hersteller zu erst versuchen.


TransalpTom  12.10.2014, 01:12

Zu Möglichkeit 3): eine "Begutachtung zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis" darf nur ein "amtl. anerk. Sachverständiger" einer "Technischen Prüfstelle" durchführen, kein Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation. Demnach muß man damit zu der Organisation gehen, die in dem jeweiligen Bundesland den Status der "TP" hat. In den West-Bundesländern ist das immer einer der TÜV und in den 5 Ost-Bundesländern ausschließlich DEKRA, daher oben die Angabe (West/Ost). Wenn Deiner Zulassungsstelle ein Datenblatt reicht, kannst Du in jedem Bundesland zum TÜV oder DEKRA gehen, wobei der Datenblattbestand beim DEKRA vermutlich am größten sein wird, weil sie die größte Organisation ist und Deutschlandweit tätig.

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Eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) beantragen ist eine sehr aufwändige Sache. Das machen nur Hersteller oder Importeure wenn sie ein neues Produkt auf den Markt bringen.

Was du willst ist eine 2.Schrift der Fahrzeug-Betriebserlaubnis. Gibts aber ned.

125er sind nämlich zulassungspflichtig, haben also keine BE sondern eine Zulassungsbescheinigung (früher Fahrzeugbrief). Wenn die nicht mehr Vorhanden ist mußt Du zu der KFZ-Zulassungstelle wo das Mopped zuletzt zugelassen war.

Ob sie geklaut ist prüfen die dann auch gleich mit ab. Das steht im selben Zentralregister aus dem die die Infos für die Zulassungsbescheinigung bekommen.


TransalpTom  12.10.2014, 00:52

Sorry, wenn ich Dich korrigieren muß. Rechtlich ist eine 125er ein Leichtkraftrad und somit ein zulassungsfreies (aber kennzeichnungspflichtiges) Fahrzeug. Das ergab sich früher aus §18(2) Satz 4a der StVZO und ist seit Erlöschen des §18 StVZO in § 3(2) Buchst. 1e FZV sinngemäß übernommen. Eine 125er hat demnach keinen Brief sondern es reicht das mitführen einer ABE / COC mit angeheftetem Nachweis des zugeteilten Kennzeichens. Kfz Briefe / Zulassungsbescheinigungen werden für Zulassungsfreie Fahrzeuge nur auf Kundenwunsch ausgestellt. Leichtkrafträder sind allerdings kennzeichnungspflichtig (und unterliegen damit auch dem §29 StVZO, der Hauptuntersuchung). Wenn bei dem Kauf der alten 125er die ABE verloren ging, benötigt er eine Zweitschrift. An die ABE heftet die Zulassungsstelle nur einen Nachweis der zugeteilten Kennzeichen (Seite 1 der Zulassungsbescheingung). Auf Kundenwunsch kann er sich aber die ABE Daten in eine Zulassungsbescheingung eintragen lassen und hat dann einen Fahrzeugschein wie ein Auto. Das ist aber wie gesagt freiwilllig. Eine Vorteil dieser "Zulassungfreiheit" ist aber, das ein Leichtkraftrad dadurch von der Kfz Steuer befreit ist.

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Effigies  12.10.2014, 01:14
@TransalpTom

Ich sammle seit fast 30 Jahren alles verfügbare Wissen über Motorräder. Aber sogar mich kann man noch überraschen.

Die stellen allen Ernstes ein amtliches Kennzeichen aus, für ein Fahrzeug das gar keine Zulassung hat.......?

Das hieße dann ja auch, daß man eine frisierte 125er nicht zwangsstillegen kann ?!? Wie denn wenn die gar nicht zugelassen ist?

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Bist du sicher, dass du die ABE meinst? Die kriegt man normalerweise nicht zum Motorrad dazu.

Was man dazu bekommt ist der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein.


TransalpTom  12.10.2014, 00:52

siehe meinen obigen Kommentar

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