Wie kann ich das Fahrzeug eines verstorbenen übernehmen?
Also folgendes, das Fahrzeug (Ape50) steht seit mindestens 3 Jahren auf nem Gebäude Parkplatz, ich weiß das der Besitzer verstorben ist, offensichtlich ohne Erbe, die Wohnung wurde versteigert samt Inhalt, anscheinend weiß der neue Besitzer nicht, das die ape dem Typ davor gehörte, wie kann ich mir die jetzt beanspruchen? Was muss ich dafür haben, wo muss ich es beantragen?
8 Antworten
anscheinend weiß der neue Besitzer nicht, das die ape dem Typ davor gehörte, wie kann ich mir die jetzt beanspruchen?
Gar nicht, Du hast keinen ANSPRUCH auf fremdes Eigentum.
Du kannst höchstens versuchen, das Teil käuflich zu erwerben. Wenn sich kein Ansprechpartner findet, hast Du leider Pech gehabt.
Noch zur Ergänzung, wenn es keine Erben gibt, gibt es auch niemanden der die Beerdigungskosten gezahlt hat, also gehen diese zu Lasten der Gemeinde. Diese kann allerdings Anspruch auf das Fahrzeug erheben, um durh dessen Verwertung wenigstens teilweise eine Rückerstattung zu erhalten.
wie kann ich mir die jetzt beanspruchen?
Gar nicht. Sie gehört nicht Dir. Sie gehört den Erben - und wenn die nicht existieren oder das Erbe ausschlagen, dann erbt der Staat.
Vielleicht wissen die Behörden tatsächlich nichts von dem Fahrzeug... in dem Falle würde ich mal im Rathaus nachfragen und auf das "herrenlose" Fahrzeug hinweisen. Ggfs. beim Ordnungsamt, die können dann entsprechend alles andere einleiten.
Bei der Gelegenheit vielleicht gleich darauf hinweisen, dass Du Interesse hättest, es zu erwerben.
Einfach an sich nehmen, das geht leider nicht so einfach.
Melde das Teil beim Fundbüro.
Gehe zum Ordnungsamt und weise auf das "Herrenlose" Fahrzeug hin. Du kannst auch sagen, dass du vermutest zu wissen wem das Fahrzeug gehört hat. Dann kannst du auch dazusagen, dass du Interesse hättest es zu kaufen
Da ist das Fahrzeug doch gar nicht mehr zugelassen, denn Versicherung und Steuern werden doch nicht mehr bezahlt.
Damit ist das erstmal ein Fall für das Ordnungsamt. Die müssen die Verwertung in Auftrag geben.