§ 74 SGB XII Bestattungskosten?

1 Antwort

Hallo,

ich habe mir deine Frage genau angesehen und bin zum Entschluss gekommen, das es sich hierbei um einen Fall handelt bei dem eine Sozialbestattung in Frage kommt.

Hierbei zahlt das Sozialamt der Stadt die Kosten für eine Beerdigung in "einfacher Art.
Kosten für einen Trauerredner werden allerdings nicht übernommen.

Am Besten sprichst du mal mit dem Bestatter, der wird dir da mehr helfen können als ich.

Eins sei aber noch gesagt. Es besteht die Möglichkeit das Ihr die Bestattung mit dem Geld der Verstorbenen zahlt ( sofern die Bank da mit macht ).

Ansonsten müsst ihr die Bestattung bezahlen. Dies gilt auch für Personen die das Erbe ausgeschlagen haben. Anschließend kann ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden.

Es gilt aber auch hier : Das Sozialamt übernimmt nur die Kosten die im Rahmen einer "einfachen" Bestattung angefallen sind.

Bestattungsgesetz (BestattG) - dejure.org

Mit freundlichen Grüßen
Tom aka Tango 04


Dickerchen123 
Beitragsersteller
 06.06.2022, 22:05

Vielen Dank für deine Antwort. Es handelt sich um die Nachbarin. 2 Geschwister sind zahlungsfähig, der dritte bezieht Hartz IV. Die VErstorbene hat ebenfalls Hartz IV bezogen. ES ging mir bei meiner Frage darum, ob der Hartz IV-Beziehende "seinen Anteil" an Bestattungskosten über das Amt ganz oder teilweise erhalten könnte. Die beiden zahlungsfähigen Geschwister sind eher Geringverdiener.

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