Wie kann ich das Deutschland-Ticket bei der DB kündigen?
Ich habe das D-Ticket bereits unmittelbar nach Aufgabe der Bestellung (bei der DB) gekündigt und zwar via e-Mail. Ich habe auch eine Eingangsbestätigug meiner e-Mail mit einer Bearbeitungsnummer erhalten. Jedoch hat die DB mir nicht geantwortet (seit1 Monat) und ist auch telefonisch nicht erreichbar.
Stattdessen bekam ich nun eine Zahlungserinnerung, dass ich die 49 Euro bezahlen soll.
Was kann ich jetzt machen, wenn die DB sich nicht meldet? Ich habe das D-Ticket nie genutzt, da ich es unmittelbar nach Aufgabe der Bestellung gekündigt hatte.
3 Antworten
Also zwei grundsätzliche Dinge:
- Wenn du hier Fragen stellst, wirst du zu 80% der Fälle blöd angemacht, ohne dass dir dabei gleichzeitig eine hilfreiche Antwort geliefert wird. Das ist einfach so.
- Wenn du ein D-Ticket bestellt hast, musst du es auch bezahlen, unabhängig davon, ob du es benutzt hast.
Gut zu wissen für dich ist: Jede Website ist verpflichtet, ähnlich wie beim Impressum einen Link zur Verfügung zu stellen, mit dem man Verträge kündigen kann. Auch bei bahn.de gibt es das ganz unten. Klickt man da drauf, kommt man hier hin:
https://www.bahn.de/kontakt/kuendigungsformular
Wenn du kein Aboportal hast, geh einfach eins weiter nach unten.
Da machst du das Ganze nochmal und wenn es nicht zeitnah klappt, dann gehst du zum Kundencenter in einem Bahnhof. Um den einen Monat wirst du aber so oder so nicht rum kommen.
Weil das eben so in den AGB steht. Kündigung ist grundsätzlich erst zum nächsten Monat gültig, wenn diese vor dem 10. des Monats erfolgt. Das gilt immer und für alle, auch für dich.
Kommt da noch was? Du wolltest mir doch zeigen wo das in den AGB der DB dazu steht.
Du musst es in der App/Deiner Abobereich kündigen oder halt innerhalb 12 h Stornieren. Was aber nicht das gleiche ist.
Kündigst du innerhalb Der 12h ist das keine Stornierung und du musst den Monat bezahlen. Problem hierbei, so schnell ist das Oft gar nicht möglich egal bei welchem Anbieter du buchst. Denn dazu muss das Ticket ja erstmal existieren. Beides geht wenn es geht, genau da wo du es bestellt hast. Nicht per Mail.
Letzteres steht auch in deinem Verlinkten Artikel.
Allerdings
In deiner Frage steht
Ich habe das D-Ticket bereits unmittelbar nach Aufgabe der Bestellung(bei der DB) gekündigt und zwar via e-Mail.
Jetzt schreibst du,
Ich habe das T-Ticket auf einem anderen Portal gekauft.
Und wo storniert man dann?
denk mal logisch
Ich hab es bei unserem Verkehrsbetrieb vor Ort gekauft, schikte ich die Kündigung Stornierung per MAIL(was wie ich schon schreib eh nicht funktioniert) zur Bahn lachen die sich am BodenWälzend darüber kaputt und die mail landet im Papierkorb.
Ich muss das schon bei meinem Verkehrsbetrieb kündigen.
Man kann es tatsächlich auf der Webseite der DB kaufen. Ich habe es dort bestellt. Ganz sicher nicht bei einem Verkehrsbetrieb.
Logisch kann man es bei DB Navigator oder einem DB Kundenaccount kaufen das steht außer frage. Nur schreibst du
Ich habe das T-Ticket auf einem anderen Portal gekauft.
Um dir helfen zu können, Muss du das erklären.
Und wer schlau ist, bucht es nicht bei der DB sondern vor Ort da kann man nämlich hingehen.
Wenn Du Dir das Ticket bestellt hast und sofort wieder gekündigt hast, gilt diese Kündigung des Tickets erst für den Folgemonat. Das heißt, Du musst das Ticket für den einen Monat bezahlen.
Ich hatte ja einen guten Grund. Nämlich den, dass ich das D-Ticket sofort brauche. Die DB hat es mir aber erst 10 Std. später geschickt. Außerdem habe ich es gekündigt, BEVOR ich es überhaupt erhalten hatte! Gibt es in diesem Fall kein außerordentliches Kündigungsrecht? Man kann doch Bestellungen stornieren, vor allem, wenn man die Leistung (das T-Ticket) gar nicht erhalten hat. Außerdem kann ich nachweisen, dass ich das T-Ticket bei einem anderen Anbieter gekauft habe.
Das Ticket ist nur von einem auf den nächsten Monat kündbar. Wenn man es einmal bestellt hat, gilt es den einen Monat und ist erst für den nächsten Monat kündbar, wenn es rechtzeitig bis zum 10. eines Monats gekündigt wird.
Gibt es da keine Möglichkeit der Stornierung? Immerhin habe ich das Ticket gekündigt, BEVOR ich es überhaupt erhalten hatte. Ich konnte es also gar nicht nutzen. Das war ja auch der Grund, warum ich es überhaupt gekündigt hatte.
Es gibt da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Und die sind leider für alle, also auch für Dich, bindend.
Es gibt aber Bürgerrechte, an die sich die DB auch zu halten hat. CHIp schreibt: Eine Kündigung innerhalb von 12 Std. sei kostenfrei: https://praxistipps.chip.de/49-euro-ticket-umtauschen-oder-stornieren-geht-das_161168#:~:text=Ab%20dem%20ersten%20Tag%20der,Tickets%20ist%20deshalb%20ebenfalls%20ausgeschlossen.
Aber Bürgerrechte haben damit nichts zu tun und setzen keine AGB außer Kraft. CHIP ist auch nucht DIE DB und kann ebenfalls nicht deren AGB außer Kraft setzen.
Mit Einkäufen und Abos haben die Bürgerrechte nichts zu tun. Klein gedruckt war da auch nichts.
Natürlich kann man sich da nicht irgendwas absurdes ausdenken. Aber ja, die AGB sind BINDEND!
Warum werde ich um den einen Monat nicht drum rum kommen? Ich habe das T-Ticket auf einem anderen Portal gekauft. Das kann ich anhand des QR-Codes auch nachweisen. Das bedeutet, dass ich es für Juni dann 2x gekauft habe. Und CHIP schreibt, dass das T-Ticket innerhalb von 12 Std. nach der Bestellung kostenfrei storniert werden kann. Und das habe ich auch getan.