Wie kann es sein, dass in einen laizistischen Staat die Religionsausübung durch das GG erlaubt ist?
Die Gläubigen können das ja in ihren eigenen vier Wänden machen, aber nicht öffentlich.
11 Antworten
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Hallo user1816911,
man mag eher umgekehrt fragen, wie so dann religiöse Symbole von öffentlichen Orten verschwinden sollen, wo es überall Gotteshäuser gibt? Wenn eine Religionsausübung über eine Verfassung verbrieft ist, erstreckt sie sich auch über die Gegenwart von religiösen Symbolen.
Gleichtheit in der Religionsausübung wird es nicht flächendeckend geben. An manchen Orten stehen die einen Gotteshäuser, an anderen wieder die anderen. So werden sich vielleicht auch regional, wo bestimmte Religionen häufiger oder traditioneller ausgeübt werden, mehr Symbole dieser Religionen als an anderen Orten finden.
Damit ist - wie schon in öffentlichen Diskussionen zu beobachten - keine Religion gegenüber einer anderen benachteiligt. Und wenn jemand der Auffassung ist, an einem öffentlichen Ort mehrere Religionen zu symbolisieren, mag dort entsprechende Symbole nebeneinander anbringen.
Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen
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Hallo user1816911,
hab vielen herzlichen Dank für den Stern. Ich freue mich sehr, wenn ich Dir habe helfen können.
Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen
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Nein! Mit welchem Recht denn? Der Glaube ist kein Hobby, Mensch. Wann begreift ihr das mal?? Der Glaube umfasst einen kompletten Lebensweg. Man lebt das Leben danach. Völlig logisch. Ich bin doch nicht nur zu Haus ich. Wegen Leuten wie dir lege ich doch meine Identität in der Öffentlichkeit nicht ab! Das bin doch nicht ich.
Schlimm, dass du den Glauben nie geschmeckt hast. Und traurig, wie du Menschen offensichtlich hasst, die deine Weltanschauung nicht teilen. Solche Menschen sollten beobachtet werden. Mit deinem Verhalten trägst du auf keinen Fall zu einem friedlichen Miteinander bei.
Im Übrigen gingen die GG ursprünglich alle auf die 10 Gebote zurück. Das nur mal nebenbei....
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Laizismus bedeutet ja Trennung von Kirche und Staat. Die Religionsausübung wird ja dadurch nicht verboten, sondern ist ausdrücklich garantiert durch das Grundgesetz. Nur sollte sie im privaten stattfinden und nicht im politischen Raum.
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Indem dort eine generelle Religionsfreiheit herrscht. Man kann selbst entscheiden, ob man eine Religion ausüben möchte oder nicht. Das zu verbieten, wäre ein rechtswidriger Eingriff in die Grundrechte.
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Grüß Dich user1816911
Die Bundesrepublik Dutschland ist kein laizistischer Staat so wie die Frankreich das ist. Es besteht lediglich im Grundgesetz die Festsstellung, das es keine Staatskirche gibt.
Aber auch in Frankreich gibt es Kirchen und die sind für jeden öffentlich. Dagegen ist nichts zu sagen. Aber natürlich hättest Du Recht, wenn die Religionsgemeinschaften keine staatlich zugelassenen gesellschaftlichen Einfluss ausübten.
Aber das ist in Deutschland leider nicht der Fall.
Artikel 137 Satz 1 ff und Artikel 138
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html
Herzlichen Gruß
Rüdiger
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Das ist auch gut so, daß die Kirchen Einfluß in der Gesellschaft haben.
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So müsste es besser heissen:
Das ist auch gut so, daß die Kirchen keinen Einfluß in der Gesellschaft haben. Da gibt es noch viel zu tun!
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Religionsfreihet muss sich zwischen andere Grundrechte einordnen.
du kannst weder Menschenopfer veranstalten, weil Huitzilopochtli sowas hatte (ok, das war ein heftiges Beispiel) noch darfst Homosexuelle steinigen, weil das doch irgendwo im AT oder Koran drinsteht.
Laizismus verlegt deine Reli immer ins Private.