Wie ist es ist der Ausbildung bei der Probezeit mit dem kündigen?
Hi und zwar hätte ich eine Frage und zwar bin ich in der Ausbildung noch in der Probezeit und habe einfach gemerkt es ist nichts für mich aber weiter muss ich darauf nicht eingehen die Sache ist ich habe meinen Chef angerufen und ihm erklärt das die Ausbildung nichts für mich ist er meinte daraufhin wenn ich kündigen will soll ich das schriftlich vorbeibringen das weiß ich aber meine frage ist das ich montag wieder Berufsschule habe und an diesem tag ich die kündigung einreiche muss ich Dan noch an diesem tag in die Berufsschule oder nicht und darf ich gleich mit der Ausbildung aufhören wenn ich gekündigt habe in der Probezeit sorry da kenne ich mich leider nicht so gut aus und hoffe auf hilfe
4 Antworten
Wenn du in einer ganz normalen Berufsausbildung mit Betrieb und Berufsschule bist, gilt für dich die frist- und begründungslosen Probezeitkündigung. Da reicht tatsächlich ein formloser Zweizeiler.
Sehr geehrter Herr XY,
ich kündige meine Ausbildung zum KFZ Mechaniker in der Probezeit zum xy.
Name Datum Unterschrift.
Möglicherweise gilt aber für dich noch Berufsschulpflicht oder Vollzeitschulpflicht. Deswegen würde ich auf jeden Fall zur Berufsschule gehen und dort meinen Berufsschullehrer fragen.
Die genaue Regelung, der Kündigungsfrist steht im Ausbildungsvertrag.
Normalerweise kannst Du nicht sofort aufhören zu arbeiten in dem Moment in dem Du die Kündigung abgibst, ausser Du einigst Dich mit Deinem Chef.
Meistens ist es üblich dass man ein Frist von 4 oder 6 Wochen hat, oder bis zum Ende des Monats noch arbeiten muss, aber das ist wie gesagt im Vertrag geregelt und kannst Du dort nachlesen.
Die genaue Regelung, der Kündigungsfrist steht im Ausbildungsvertrag.
Das ist gesetzlich geregelt, gleichgültig, was im Ausbildungsvertrag steht: Berufsbildungsgesetz BBIG § 22 "Kündigung".
Normalerweise kannst Du nicht sofort aufhören zu arbeiten
Doch!
Nach der o.g. Bestimmung kann das Ausbildungsverhältnis in der Probezeit von beiden Parteien "ganz normal" fristlos gekündigt werden: der Auszubildende gibt die Kündigung ab, räumt gegebenenfalls seinen Platz und geht.
Auch die Fristen in der Probezeit sind im Vertrag geregelt. Wenn da drin steht, dass Du in der Probezeit fristlos kündigen kannst hast Du Glück aber meist sind da die Fristen nur kürzer. Deshalb schau bitte im Vertrag nach was drinsteht.
Auch die Fristen in der Probezeit sind im Vertrag geregelt.
In der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses gibt es keine Fristen für eine Kündigung.
Die Verein arung solcher Fristen wäre unwirksam.
Das Ausbildungsverhältnis kann jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist (§ 22 Berufsbildungsgesetz) sowohl von dir, als auch von deinem Ausbildungsbetrieb gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Bring am Montag die schriftliche Kündigung in den Betrieb und verabschiede dich nett und höflich. Bedanke dich für die Chance, die man dir geboten hat mit der Lehre.
Zur Berufsschule musst du nicht, da rufst du an und sagst, dass du in der Probezeit die Lehre ohne Frist gekündigt hast.
Das Ausbildungsverhältnis kann jederzeit [...].
Etwas missverständlich formuliert, denn das gilt nicht "jederzeit", sondern nur in der Probezeit!
So weit korrekt, wenn der Fragesteller volljährig ist. Das wurde ja leider nicht mit angegeben.
Du solltest bei der Berufsschule anrufen. Es kann sein das du noch schulpflichtig bist. Dann müsstest du vielleicht übergangsweise weiter rein
Ja aber ich bin ja noch in der Probezeit da hat man ja keine 4 Wochen Frist nur nach der Probezeit