Wie ist das mit der CD beim Fotografen?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja die Fotos sind als Datei auf der CD. Die Kannst du dann zuhause auf deinen Computer übertragen, kannst sie in den diversen Läden auch ausdrucken (DM, Rossmann, Marktkauf, Mediamarkt.).

ja. und für akzeptable bewerbungsbilder ist der preis normal.


GammaFoto  17.01.2014, 12:40

und für richtig gute kannst du sogar noch mehr zahlen!

0

Extrem teuer. Wenn du eine Spiegelreflexkamera hast, schnapp dir eine Freundin, zieh dich elegant an, stell dich an eine helle/weiße Wand und macht Fotos!

Beim Hartlauer kosten Portraitfotos um die 15 Euro, die kannst du dann einscannen und so oft verwenden wie du willst.


GammaFoto  17.01.2014, 12:35

da darfst du dich aber nicht erwischen lassen! Das ist nämlich nicht erlaubt!

1
mrlexistar  17.01.2014, 12:37

Gewagt... also für richtig gute Bewerbungsfotos sollte man schon zu einem professionellen Fotografen gehen. Der kann alles perfekt ausleuchten, hat die passenden Hintergründe und weiß, welche Körperhaltung perfekt ist. An der Stelle sollte man echt nicht sparen. man weiß ja selbst, wie man sich sofort eine Meinung über eine Person bildet, wenn man sie das erste Mal sieht ;-)

1
Levilevi  17.01.2014, 12:39
@mrlexistar

Ich habe meine Fotos so und auch beim Hartlauer gemacht und sie sehen top aus ;) Natürlich sollte man ein wenig Ahnung von der ganzen Sache haben.

0

Der Preis ist eigenlich schon sehr gut, da kannst du nicht meckern!

Wichtig ist vor allem aber auch, dass du die explizite Erlaubnis des Fotografen hast die Bilder von der CD zu veröffentlichen, wenn du sie z.B. auf irgdenwelche Portale hochladen willst oder einen Lebenslauf mit dem Foto irgendwo hinterlegen willst. Ebenso brauchst du auch die explizite Erlaubnis das Bild selbst zu vervielfältigen. Hast du keine Erlaubnis handelst du rechtswidrig und kannst, falls es raus kommt, dafür zur Verantwortung gezogen werden

Das mag teuer erscheinen, aber vielleicht ist damit auch ein Recht auf Verfielfältigung abgegolten. Es ist nämlich nicht zu vergessen, dass der Fotograf der Urheber des Bildes ist und eine Verfielfältigung von seiner Zustimmung abhängig ist.

Zur Vertiefung ein Artikel dazu aus der Süddeutschen Zeitung:

Demnach sollte ein Ausdrucken abgedeckt sein.

Erkundige Dich beim Fotografen und lasse Dir seine Aussagen anhand seiner AGB auch zeigen. Ggf. kannst Du auch verhandeln, dass mit der Bezahlung auch eine Weiterverwendung der digitalen Fassung des Bildes in anderen Medien (Job-Portale, XING, Facebook, Deiner eigenen Webseite, etc.) erlaubt ist.

Tja, in Deutschland ist da alles geregelt und im Zweifelsfall sorgt der Gesetzgeber immer dafür, dass seine Juristen nicht arbeitslos werden ;-)


meinMeinung  17.01.2014, 12:46

interessanter Artikel (Link)

0