"mit einer älteren Frau klar zu kommen" - ich glaube, die Basis, auf der diese Formulierung beruht, ist nicht unbedingt das, was Frauen überhaupt an einer Beziehung schätzen. Kann es sein, dass diese Art von Sichtweise eher daran schuld ist, dass es meistens schief lief?

...zur Antwort

Du brauchst: Einen PC mit CD-Brenner (oder auch DVD-Brenner oder BluRay-Brenner), Soundkarte (wenn nicht schon on Board), Mikrofon.

Zunächst nimmst Du das Gesprochene auf, am einfachsten mit dem Windows Soundrekorder bzw. Audiorekorder. Dies speicherst Du in eine Datei (meist .wav). Dann startest Du das Brennprogramm (welches meist mit installiert wurde, wenn ein CD-Brenner (etc.) eingebaut ist) und wählst darin „Audio-CD brennen“ oder „Audio CD erstellen“ oder so ähnlich. Dort gibst Du dann die zuvor erzeugte .wav-Datei an, die auf die CD soll.

Die meisten Brennprogramme (Cyberlink, Roxio, etc.) wandeln dann die Dateien automatisch in ein Audio-CD Format um.

Wenn Du bei einem Handy etwas aufzeichnest, wird dies meist eine .mp3-Datei sein. Diese kannst Du an den PC „senden“, wenn das Handy an diesem angeschlossen ist (USB-Kabel). Auf dem PC startest Du dann das Brennprogramm ... (s.o.)

Detaillierter kann man Dir dann helfen, wenn Du sagst, was Du schon hast und was Du einsetzt.

...zur Antwort

Neben der vorigen Antwort (Reiseveranstalter fragen) finde ich ergänzend http://www.flightradar24.com ganz interessant. Da kannst Du Deine geplante Flugnummer (sofern der Flug regelmäßig geht) live auf dem Bildschirm verfolgen.

Im Suchfeld kannst Du die Flugnummer eingeben, und aus den Ergebnissen wählen.

...zur Antwort

Das mag teuer erscheinen, aber vielleicht ist damit auch ein Recht auf Verfielfältigung abgegolten. Es ist nämlich nicht zu vergessen, dass der Fotograf der Urheber des Bildes ist und eine Verfielfältigung von seiner Zustimmung abhängig ist.

Zur Vertiefung ein Artikel dazu aus der Süddeutschen Zeitung:

  • http://www.sueddeutsche.de/karriere/bewerbungsfoto-vom-fotografen-wer-hat-das-recht-am-bild-1.565503

Demnach sollte ein Ausdrucken abgedeckt sein.

Erkundige Dich beim Fotografen und lasse Dir seine Aussagen anhand seiner AGB auch zeigen. Ggf. kannst Du auch verhandeln, dass mit der Bezahlung auch eine Weiterverwendung der digitalen Fassung des Bildes in anderen Medien (Job-Portale, XING, Facebook, Deiner eigenen Webseite, etc.) erlaubt ist.

Tja, in Deutschland ist da alles geregelt und im Zweifelsfall sorgt der Gesetzgeber immer dafür, dass seine Juristen nicht arbeitslos werden ;-)

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.