Wie ist das eigentlich zu sehen wenn jemand den Begriff N3ger oder Z1geuner benutzt?
Ist das eine Beleidigung und kann angezeigt werden? Also wenn z.B. jemand sagt "Willi ist ein tüchtiger N3ger" oder "Du bist ein tüchtiger N3ger, Willi".
6 Antworten
das ist hochgradig rassistisch, auch wenn manch einer das als Lob verkaufen will.
Ich sehe in beiden genannten Aussagen keine Beleidigung. Das Wort wurde ja offensichtlich nicht in beleidigender oder in herabwürdigender Weise benutzt (es ist ja, ganz im Gegenteil, sogar ein Lob), daher dürfte das strafrechtlich/juristisch nicht relevant sein. Anzeigen kann man es natürlich, aber bezüglich was? Beleidigung? Es wurde ja niemand beleidigt.
Dabei kommt es aber natürlich auf den Einzelfall an, wer hat das in welcher Situation wie zu wem warum gesagt, etc., z.B. hat das ein alter Herr bzw. eine alte Dame gesagt, ist es schon mal viel glaubwürdig dass es ein aufrichtiges Lob war als bei einem jüngeren Menschen oder sogar Jugendlichen (schließlich war das noch bis in die 2000er ein völlig übliches und in der breiten Bevölkerung als unproblematisch empfundenes Wort der Alltagssprache, für die jüngere Generation hingegen nicht).
Rein gesellschaftlich bzw. zwischenmenschlich werden solche Sätze natürlich (heute) problematisch gesehen und sollten vermieden werden, ganz unabhängig von der juristischen Lage.
Vom Hintergrund bzw. der tieferen Bedeutung her natürlich - trotzdem kann es von der Person in dem Moment positiv bzw. als Lob gemeint sein. Wenn der Person 60 Jahre lang anerzogen wurde Menschen mit dunkler Haut so zu bezeichnen, dann macht er das halt automatisch ohne drüber nachzudenken. Trotzdem kann er in dem Moment ein Kompliment bzw. Lob aussprechen. Ob es dann wirklich eines ist, wahrschienlich nicht. Aber so gemeint kann es durchaus sein. Finde ich zumindest.
Naja, es hat einen abwertenden Hintergrund, folglich sollte man es nicht nutzen, auch wenn man jemanden loben will.
Wenn die beiden gut befreundet sind und das keiner ernst meint, ist das was anderes, aber sonst geht sowas nicht, meiner Meinung nach.
Ich sage noch heute Zigeuner, allerdings nie zu Menschen. Tatsächlich würde ich kein Zigeuner erkennen wenn ich ihn sehen würde.
Das beantwortet aber jetzt nicht wirklich die Frage wie das strafrechtlich/juristisch zu bewerten ist oder? Und das war doch die Kernfrage, zumindest habe ich es so verstanden.
Ich klick nicht einfach irgendwelche links an ...
Das sind Links der Bundesregierung. Ah ja. Wenn du dich nicht informieren willst dann ist das dein Problem.
Nein. Es ordent die Person als etwas anderes, als den gewöhnlichen fleissigen Menschen ein.
Es war nie ein Lob, und es war immer eine Herabwürdigung.