Wie ist das bei schadenersatz bei flugausfall?
Angenommen, der reiseanbieter oder die airline verweigert einem im letzten moment den reiseantritt, wegen einem missverständnis bei der buchung oder einem fehler im system, und man hat bereits am zielort eine unterkunft oder anschlussflüge gebucht, hat man dann anspruch auf schadenersatz für alle kosten, die einem daraus entstehen, oder nur das, was direkt bei dem anbieter gebucht wurde?
Also ich habe jetzt z.b. bei einem anbieter um 700 euro nen flug gebucht und dieser fällt ins wasser. Aber habe bei anderen anbietern anschlussflüge und hotels um nochmal 700 euro gebucht, bleibe ich dann auf diesen kosten sitzen, da so kurzfristig kein storno mehr möglich ist, oder bekomme ich dann auch schadenersatz für diese sachen, da ja der anbieter des ersten fluges schuld ist, dass ich alles andere auch nicht nutzen kann?
3 Antworten
Hallo,
der Anbieter eines Fluges ist nicht haftbar dafür, welche Dinge du separat im Anschluss gebucht hast. Bei Ausfall eines Fluges ist der Anbieter verpflichtet, alternativen anzubieten oder den Flugpreis zu erstatten.
Ist die Absage des Fluges kurzfristig innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Flug, kannst du ggf. einen pauschalen Schadenersatzanspruch gemäß EU-Fluggastrechteverordnung geltend machen.
Ob dir dieser zusteht und wie hoch er ist, hängt von der gebuchten Leistung ab. Hier mal grob zusammengefasst: https://www.fairplane.de/fluggastrechteverordnung/
LG, Chris
Um bei einem Flugausfall eine Entschädigung geltend machen zu können, muss die Fluggesellschaft selbst für die Annullierung verantwortlich gewesen sein. Außerdem müssen Sie rechtzeitig für den Flug eingecheckt haben. Zusätzlich muss der Flug entweder in der EU gestartet oder in der EU gelandet sein.
Hat die Airline Dich nicht rechtzeitig vor dem Abflugtermin darüber informiert, dass der Flug ausfällt, hast Du Anspruch auf Ausgleichszahlung. Zusätzlich zur Erstattung des Tickets oder einer alternativen Beförderung kannst Du zwischen 125 Euro und 600 Euro bekommen.
Mehr Infos : https://www.flugrecht.de/flugverspaetung/entschaedigung/
Indirekte Schäden werden niemals getragen, wenn dieses so wäre, könnte ein Manager eine Airline verklagen, weil er wegen Flugausfalls den Milliardendeal nicht einfädeln konnte. Du bleibst auf den weiteren Kosten leider sitzen. Und "Missverständnisse" gibt es nicht. Wer korrekt bucht und alle Dokumente vorliegen hat, der fliegt. Hat er es nicht, ist es seine Schuld.
naja konkret sage ich missverständnisse, weil ich hier zwei PDF-tickets erhalten habe. Für mich sieht das aus wie zwei e-tickets für den flug.
Aber in der kommentarspalte steht "wir werden ihnen ihre geänderten flugscheine in einer separaten e-mail zukommen lassen" So eine e-Mail habe ich nie erhalten, also geh ich mal davon aus, dass mich diese PDF-tickets zum fliegen berechtigen.