Wie ist das bei Privatkäufen mit der Garantie?

7 Antworten

Eine Garantie muß immer ausdrücklich eingeräumt werden.

Hinsichtlich der Gewährleistung gilt, daß diese grundsätzlich gegeben ist, sofern dazu vertraglich nichts vereinbart ist. Allerdings trägt bei einem Kauf zwischen Privatleuten im Regelfall immer der Käufer die Beweislast, daß der Mangel bereits bei Gefahrübergang bestanden hat/angelegt war.

Beantwort mal folgendes:

  • Was wurde beim Kauf genau vereinbar? (möglichst wörtlich)
  • Wann wurde der Kauf vollzogen?
  • Was wurde gekauft?
  • Wie lief der Kaufabschluß und die Abwicklung ab?
  • Was ist genau mangelhaft?
  • Wie und wann trat dieser Mangel in Erscheinung?

Es gibt bei Privatverkäufen in der Regel keine Garantie - es sein denn, sie wird ausdrücklich eingeräumt. Bis auf versteckte Mängel:

«Kauf ab Platz; wie gesehen (wie gefahren).»: Bei dieser Formulierung haftet die Verkäuferin oder der Verkäufer zwar nicht für die Mängel, die für die Käuferin oder den Käufer ersichtlich waren, jedoch für die versteckten Mängel.

Die Wendung "gekauft wie gesehen" suggeriert, dass alle bei der Besichtigung erkennbaren Mängel durch den Kauf abgegolten sind. 

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Gibts nicht, es sei denn der Verkäufer gewährt es freiwillig. Tut aber keiner. Es heißt "gekauft wie gesehen".


heurekaforyou  07.08.2024, 22:15
Es heißt "gekauft wie gesehen".

Diese Annahme ist leider falsch.

§ 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Garantie ist eine freiwillige Leistung. Gewährleistung muss auch ein privater Verkäufer leisten, außer er schließt diese explizit aus.