Nachtdienst auf einen Feiertag - wie wird das angerechnet?
Moin,
ich habe öfter mal Nachtdienst und mir kam gerade die Frage, wenn man von einem Wochentag auf einen Feiertag arbeitet. Also an einem regulären Arbeitstag beginnt und in den Feiertag hinein arbeitet... zählt der gearbeitete Tag dann als Feiertag und es wird ein Feiertagsausgleich fällig, oder wird das als ganz normaler Arbeitstag gerechnet, weil die Schicht ja an einem normalen Tag begann.
Gleiche Frage könnte genauso gelten, wenn ich an einem Feiertag anfange und in einen normalen Tag rein arbeite.
Kann mir jemand bei dieser Frage weiter helfen?
4 Antworten
Du wirst bestimmt nach Stunden bezahlt (Produktion oder anderes). So gesehen muss die Stundenzahl, die auf den Feiertag fällt mit dem Feiertagszuschlag berechnet werden.
Bin grad nicht sicher wie hoch der ist, möcht grad nichts falsches sagen (100% ??) lässt sich aber locker im Internet herausfinden.
Die anderen Stunden werden normal bezahlt.
Es gilt der höhere Zuschlag. So kenne ich das. Also entweder Nachtdienst- oder Feiertagszuschlag. Einen doppelten Zuschlag (für Nacht und Feiertag) gibt es nicht.
Ab 0 Uhr ist dann Feiertag. Dafür solltest du einen Ausgleichtag bekommen.
Wenn Du in der Firma fest angestellt bist frage einfach dort nach. Kommt ja öfter vor und die "Festen" kennen ja die Vorzüge. Wenn du in einer Zeitarbeitsfirma arbeitest, wäre es auch für dich schon vorher interessant, was sie antworten. Sie haben mit der Firma einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abgeschlossen, so können sie und müssen sie dir sagen wieviel Prozent du in diesen Stunden mehr bekommst von deinem Stundenlohn der Zeitarbeit. Hoffe habe mich nicht zu kompliziert ausgedrückt.
Ich glaube , das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Sobald der Feiertag anfängt wird das gesondert gewertet, als ein regulärer Tag. Die Stunden die du an einem Feiertag arbeitest sind anders zu bezahlen als wenn du tagsüber an einem Werktag arbeitest.
Feiertagsausgleich. Also einen zusätzlichen freien tag, wenn der Arbeitstag auf einen Feiertag fällt. Deshalb frage ich mich, wie das im Falle von Nachtdienst gerechnet wird.
Also müssten dann die Stunden, die in den Feiertag fallen quasi als doppelt angerechnet werden. Oder?
Nachtzuschlag bekomme ich gar nicht. Feiertagszuschlag auch nicht. Es gibt nur einen Feiertagsausgleich. Also einen zusätzlichen freien tag, wenn der Arbeitstag auf einen Feiertag fällt. Deshalb frage ich mich, wie das im Falle von Nachtdienst gerechnet wird.