Wie hoch ist die Grenze für steuer- und sozialversicherungsfreie Einnahmen bei Nebenjobs?
Hallo,
Ich bin Schüler (18 Jahre) und ich habe mir dieses Jahr ein paar Nebenjobs zugelegt.
Zum einen werde ich ab Mitte Februar vsl. bis zu den Sommerferien Nachhilfe bei einem Projekt, welches die coronabedingten Defizite ausgleichen soll, geben. Vergütet wird diese mit einer Ehrenamtspauschale bzw. Übungsleiterpauschale (12,5€/h). Die wöchentliche Arbeitszeit wird sich auf 2-4h begrenzen.
Ab den Osterferien werde ich zusätzlich bei einem Spargelstand aushelfen, dies wird sich auf eine Arbeitszeit von etwa 10h/Woche belaufen. Vergütet wird dies im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung mit 10€/h.
In den Sommerferien werde ich in den ersten drei Wochen bei einem Deutschlern-Projekt unterstützen. Dies wird einmalig mit 1000€ vergütet.
Meine Frage ist jetzt wie es steuerrechtlich damit aussieht. Für Übungsleiter/Ehrenamt besteht eine Steuerfreigrenze von 3000€, für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen liegt die Grenze bei 5400€. Zählen die verschiedenen Jobs zusammen? Welche Grenze gilt für mich, 3000€ oder 5400€? Oder zählen die verschiedenen Jobs einzeln?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten :D
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/siola55/1521230575336_nmmslarge__63_21_370_370_46d286926b55b554ed04244a0c8f96dc.jpg?v=1521230575000)
Kommt drauf an...
da hilft dir die minijob-zentrale.de doch gerne weiter mit Infos wie z.B.:
- bei einer kurzfristigen Beschäftigung z.B. als Ferienjob mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr ist der Lohn sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html
- die Übungsleiterpauschale ist mit 3.000€ im Kalenderjahr sozialversich.- und steuerfrei; die Ehrenamtspauschale genauso bis 840€: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/08_uebungsleiter_ehrenamt/node.html
- bei einer geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob kommt es drauf an, ob der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet - falls ja, dann mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in einer Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html wie z.B.
Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Meine Frage ist jetzt wie es steuerrechtlich damit aussieht. Für Übungsleiter/Ehrenamt besteht eine Steuerfreigrenze von 3000€, für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen liegt die Grenze bei 5400€. Zählen die verschiedenen Jobs zusammen?
Also bei der kurzfristigen Beschäftigung z.B. als Ferienjob gibt es doch keine Verdienstgrenze wie bei der geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob, bei welchem die 5.400-Euro-Grenze gilt!
Was du noch vergessen hast, ist der Midijob:
Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Also zusammengezählt werden deine kurzfristigen Beschäftigungen, da diese zwar sozialversicherungsfrei sind, aber nicht steuerfrei: als Single hast du einen Grundfreibetrag von aktuell 9.984€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale; insgesamt sind somit knapp 11.000€ im Jahr einkommensteuerfrei für dich!
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