Arbeiten mit Gewerbeschein UND kurzfristige Beschäftigung (70 Arbeitstage pro Kalenderjahr)?
Ich besitze einen Gewerbeschein und werde in Zukunft unregelmäßig Promotion etc. betreiben. Außerdem hab ich inzwischen Post vom Finanzamt mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Neben dem Gewerbeschein arbeite ich bei zwei Agenturen auf kurzfristige Beschäftigung, werde also bei beiden höchstens 70 Arbeitstage im Jahr absolvieren.
Ich weiß dass ich aufgrund der Kleinunternehmer-Reglung unter 8.354€ im Jahr bleiben muss, um von den Steuern befreit zu werden.
Die meisten Arbeitstage bei der kurzfristigen Beschäftigung gehen unter Umständen über 23:59 Uhr. Würde diese dann ab 0 Uhr automatisch als 2 Arbeitstage gelten? Somit müsste ich sehr stark darauf achten nicht versehentlich über die 70 zu kommen, aufgrund von wenigen Minuten im neuen Tag.
Muss ich in dem Fall beide Einkünfte eintragen? Jeweils die Einkünfte von Gewerbeschein in "Gewerbebetrieb", die der kurzfristigen Beschäftigung in "Nichtselbstständiger Arbeit" und beides darf in der Summe die 8.354€ nicht überschreiten?
LG Patrick