Wie genau Klappmesser legal?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Erst mal - WURFMESSER sind eigentlich legal!

Wo gast du denn gelesen, das ware nicht so? - Oder verwechselst du "legal" und "nicht führbar"???

Klappmesser:

Keine Längenbegrenzung, wenn Sie keine Waffe sind dann sind alle, die nicht mit einer Hand zu öffnen und mit einer Hand festzustellen sind schon mal erlaubt zu führen!

Ausserdem natürlich alle Klappmesser, die man nur mit 2 Händen öffnen kann und bei denen ist es egal ob sie verriegeln wenn sie offen sind oder nicht!

Am besten ist es wenn du eins ins Auge gefasst hat dass du dich hier nochmal mit einem Link meldest dann sehen wir nochmal drüber!

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jahrzehnten mit Waffen zu tun, NRA Member, Sportschütze

Leestiger  04.06.2023, 17:05
@KlausKLEBSTIFT

Ja, da gibts sogar irgend einen Schrieb, da hat das BKA sogar bestätigt dass es keinen FB braucht weil das kein Einhandmesser ist..

Wäre mir persönlich aber zu unsicher dazu die Fummlerei mit der Güfteltasche weil kein Gürtelclip dran..

Muss es unbedingt eins sein dass verriegelt. Bei welchen Gelegenheiten muss es denn verriegelt sein?

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KlausKLEBSTIFT 
Beitragsersteller
 04.06.2023, 18:57
@Leestiger

Also ich brauchs halt eigentlich nur fürs schnitzen im Garten also solange es nicht auf einmal einklappt und mir die Finger abschneidet ist das gut.

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KlausKLEBSTIFT 
Beitragsersteller
 04.06.2023, 16:14

Danke ich guck mal nach was und die Legalität von wirfmessern angeht da hatte ich bei Google gesucht und das erste war eine Frage auch hier und da stand dann nicht illegal aber wegen dem nicht dachte ich an nicht legal weil meine Frage so formuliert war aber danke für die Antwort !

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Wenn du etwas unverdächtiges und legales zum Schnitzen sichst empfehle ich ein Messer das Schnitzen schon im Namen führt, ein Whittler

Beispiel

https://www.ebay.de/itm/272947470351

Allgemein gilt in D:

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Bei Hausrecht oder sog Waffenverbotszonen sind strengere Regeln möglich.

Das ist von Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland anders als in Österreich oder der Schweiz.