Klappmesser mit Flip-Funktion mitführen?
Hallo liebe Community,
ich habe mal schon länger her ähnliches Messer wie dieses hier bestellt: https://www.ebay.de/itm/373971962766
Ziel und Zweck war und theoretisch besteht immer noch ~ es in das Auto mal reinzuwerfen und ggf. bei irgendwelchen Outdoor Aktivitäten mitzuführen.
Es lag lange Zeit rum in der Wohnung - nun habe ich es wieder gefunden und würde es gerne ins Auto reinwerfen, aber nun stelle ich mir die Frage ist denn dieses Messer überhaupt legal?
Ich würde mich freuen, wenn mich da jemand aufklären kann.
Also ich brauche kein Messer zur Selbstverteidigung oder als Waffe, sondern einfach mal, wenn die Situation es benötigt mal ein Seil zu trennen o.ä. Welches Messer würdet ihr dann dafür empfehlen, welches auch legal ist. (Kein Schweizer Messer)
Grüße
Zaraki
2 Antworten
Besitz legal, Führen verboten.
Allgemein gilt in D:
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
Empfehlung:
Otter - Taschenmesser Anker - Sapeli-Holz - Carbonstahl https://amzn.eu/d/gTXo32I
Klappmesser mit Flip-Funktion mitführen?
Dein Taschenmesser mit „Flip-Funktion“ und im offenen Zustand einrastender Klinge ist ein sogenanntes Einhandmesser.
Das darfst Du nicht dabei haben.
Siehe hier, da habe ich die rechtlichen Grundlagen erklärt: ist-es-erlaubt-in-der-oeffentlichkeit-ein-messer-zu-haben#answer-327484797
Und "nicht dabei haben dürfen" (es nicht führen zu dürfen) ist etwas ganz anderes als "legal" bzw. "illegal". Bei illegalen Gegenständen (gemäß Waffengesetz) wäre der Besitz alleine schon eine Straftat.