Wie geht man vor wenn man ein Tier überfahren hat?

8 Antworten

Fangen wir mal mit Haustier an.

Hund/Katze typischerweise. Die haben meist einen Eigentümer. Da die Bagatellgrenze bei etwa 25-50 € liegt und die meisten Hunde und Katzen diese Wertgrenze reißen, kann hier immer ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB vorliegen. Nach § 142 StGB besteht aber nur eine Wartepflicht, keine Meldepflicht. Man muss also nicht die Polizei rufen, man muss nur eine angemessene Zeit warten und "feststellungsbereiten" Personen die Möglichkeit geben, deine Daten zu notieren. Wie lange man warten muss hängt davon ab, in welchem Zeitrahmen damit zu rechnen ist, dass jemand auftaucht, der "feststellungsbereit" ist. Du musst nicht 3 Stunden in der Nacht mitten im Nirgendwo warten. Nach etwa 1-2 Stunden ist man aber in der Regel raus. Am einfachsten ist es natürlich, die Polizei zu rufen. Aber man kann auch einfach warten, in geeigneter Weise dokumentieren, dass man gewartet hat und damit hat es sich.

Man sollte den Kadaver von der Straße beseitigen, aber ihn nicht mitnehmen. Denn wenn das Tier jemandem gehört, ist auch der Kadaver immer noch fremdes Eigentum. Du kannst und musst den Kadaver also liegen lassen.

Lebt das Tier noch und ist (ggf. schwer) verletzt, hast du ein Folgeproblem: Nichts zu machen ist hier keine Option, weil § 17 TierSchG - also das Verbot, (Wirbel-)Tieren länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen - auch durch Unterlassen begangen werden kann. Das Tier von seinem Leid zu erlösen und selbst zu töten ist nur dann eine Option, wenn man über die erforderliche Sachkunde verfügt, sonst ist es eine Ordnungswidrigkeit, § 18 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 4 Abs. 1 S. 3 TierSchG. Außerdem sollte man die Entscheidung das Tier zu töten (weil es zu schwer verletzt ist), schon aus Haftungsgründen und zur Vermeidung eines Strafverfahrens wegen Sachbeschädigung einem Tierarzt überlassen. Die Polizei zu rufen ist hier die beste Option, denn damit bist du deinen Pflichten nach dem TierSchG nachgekommen und musst dich um alles Weitere nicht kümmern. Die zweitbeste Option ist es, das Tier einzufangen und zu einem Tierarzt zu bringen. Wegen der Eigentumsproblematik musst du das Tier dann aber auch irgendwie wieder "loswerden". Das kannst du am besten dadurch, dass du das Tier im Tierheim abgibst und Fundort und Fundsituation angibst. Das irgendwann wieder gesundete Tier wieder am Unfallort auszusetzen, damit es den Weg zurück allein findet, finde ich persönlich nicht so prickelnd, aus rechtlicher Sicht ist es aber sauber.

Da der Tierhalter für durch das Tier verursachte Schäden haftet, § 833 BGB, ist es auch zur Ermittlung des Halters sinnvoll, die Polizei zu rufen.

Dann hätten wir auch noch Nutztiere. Schafe, Hühner, Enten, Ziegen, Kühe, Alpakas, Büffel, (doch, auch in Deutschland), Pferde, etc. Da gilt das eben Gesagte mit der Ergänzung, dass es in solchen Fällen nicht selten ist, dass nicht nur ein Tier ausgebrochen ist, sondern mehrere Tiere unterwegs sind. Deshalb ist es sinnvoll, die Polizei zu rufen, oder sich wenn ersichtlich ist, wer für die Tiere verantwortlich ist, diesen direkt anzusprechen.

Der Schaden durch die Kollision mit größeren Tieren ist typischerweise auch größer, weshalb wir noch einmal auf die Haftung des Halters zurückkommen. Bei Nutztieren kann der Halter den Entlastungsbeweis dafür führen, dass er das Tier ordnungsgemäß beaufsichtigt hat. Also das Gatter zu war, die Leine fest, etc. Zwar muss der Halter beweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Aber ein wenig investigativer Eifer kann hier für den Geschädigten nützlich sein. Findet und dokumentiert man Hinweise auf eine Nachlässigkeit des Halters, oder äußert der Halter bei der Konfrontation etwas wie "Der Rudi büchst mir dauernd aus. Der weiß leider, wie man das Gatter öffnet.", wird es für den Halter wesentlich schwieriger, erfolgreich zu beweisen, dass er seine Sorgfaltspflichten beachtet hat.

Bei größeren Tieren kann auch die Beseitigung des Kadavers etwas schwierig werden und ist ohne Weiteres auch nicht empfehlenswert, weil man nicht sicher wissen kann, ob das Tier tot ist, oder nicht. Das kann gegebenenfalls gefährlich werden. Zum TierSchG und dem Töten des Tiers gilt das obenstehende.

Kommen wir zu den Wildtieren. Da müssen wir unterscheiden zwischen Wild (wilde Tiere die dem Jagdrecht unterfallen) und wilden Tieren (die nicht dem Jagdrecht unterfallen). Bei wilden Tieren (Ratte, Igel) muss man gar nichts machen. Bei Wild sollte man die Polizei rufen, damit diese den Jagdausübungsberechtigten informiert. Dieser beseitigt den Kadaver, oder sucht verletzten Tieren nach. Bei größeren Tieren, die sich wegen ihrer Verletzungen nicht weit von der Unfallstelle entfernt haben, aber noch leben, kann unter Umständen auch die Polizei die Tötung durchführen. Bei verletzten Tieren hat man wieder das TierSchG-Problem, das man insbesondere dann nicht lösen kann, wenn das Tier sich vom Unfallort entfernt hat. Wenn man ortskundig ist und den Jagdausübungsberechtigten kennt, oder jemanden kennt der ihn kennt, kann man ihn natürlich auch direkt kontaktieren.

Unabhängig davon, was man angefahren hat, kann das Rufen der Polizei aber auch schon deshalb sinnvoll sein, weil die Polizei den Unfall dokumentiert. Was wichtig ist, wenn man den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden über die Teil- oder Vollkaskoversicherung regulieren lassen will. Insbesondere wenn man nur eine Teilkasko hat, zahlt diese in der Regel nur, wenn der Unfall mit Feder- oder Haarwild passiert ist. Es ist also wichtig, dass man den Schaden inkl. Blut und Haare/Federn/Gewebe vernünftig dokumentiert. Kann man auch selbst machen, aber die Polizei tut es eben auch. Meist. Manchmal fahren die wegen solcher "Lappalien" gar nicht erst raus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Wildunfall:

  • Polizei unter 110 verständigen (verpflichtend!)
  • Zuständigen Jagdpächter informieren oder über die Polizei informieren lassen (abhängig vom Bundesland)
  • verendete Tiere an den Randstreifen ziehen, um Folgeunfälle zu vermeiden (verletzte Tiere nicht anfassen)
  • Warten am Unfallort bis zum Eintreffen der Polizei

Haus- oder Kleintier:

  • wenn das Tier noch lebt: Tier zum Tierarzt bringen oder Tierrettung verständigen. Ein Transport im Pkw sollte nie ohne geeignete Transportbox erfolgen, da verletzte Tiere plötzlich und panisch reagieren können und dann ggfs. den Fahrer soweit ablenken, dass es zu einem weiteren Unfall kommt. Ein Zurücklassen eines verletzten Tieres kann eine Anzeige wegen Tierquälerei zur Folge haben.
  • wenn das Tier verendet ist: Nach Möglichkeit an den Straßenrand legen, um eine weitere Gefahr für den Verkehr auszuschließen. Bauhof verständigen, bei Haustieren ggfs. Chip auslesen lassen
  • die Polizei muss nicht zwingend verständigt werden, kann es aber (je nach Sachlage wird aber kein Streifenwagen entsendet). Sie sollte aber bei Haustieren zumindest telefonisch informiert werden. Zudem sollte und kann sie informiert werden, wenn das Tier nicht von der Fahrbahn entfernt werden kann und eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt und allgemein, wenn sich der/die Fahrer/in mit der Lage überfordert fühlt. Im Zweifel schadet es nicht, die Polizei zu verständigen und zu erfragen, was nun zu tun ist.

Quellen:

Recherche (google)

Hilfe rufen: Polizei informieren, ggf. lokales Tierheim oder tierärztlichen Notdienst anrufen. Wenn das Tier tot ist, informieren Sie am besten die Polizei, die das Tier bergen und gegebenenfalls die Halterin oder den Halter ausfindig machen und benachrichtigen kann.

Woher ich das weiß:Recherche

StormstarZeus 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 09:25

Sehr gute Antwort danke dir 👍🏼😉

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Wildtier + Großtier = Polizei

Katzen etc. Schauen ob sie ein Halsband trägt und dann eventuell direkt zum Besitzer gehen.

ruf einfach die cops und fertig