Wie gegen Kündigung der Wohnung vorgehen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist bei diesen Gründen nur ein Grund so gravierend, dass er für diese außerordentliche und fristlose Kündigung ausreicht, dann ist die Kündigung wirksam und du musst ausiehen.

Nenne bitte alle diese Gründe und schreibe dazu, warum sie nicht zutreffen. Nur dann kannst du eine erschöpfende Auskunft hier erlangen.

Es ist ungewöhnlich, dass du so eine lange Auszugsfrist bis 31.07. erhalten hast. Vielleicht ist der Vermieter im Umgang mit den Mietgesetzen ungeübt und hat hier die Fristen nicht beachtet?

Du kannst diese Kündigung auch ignorieren, dann wird der Vermieter eine Räumungsklage anstrengen und ein Richter entscheidet, ob diese Kündigungsgründe zutreffend sind.


KleverNRW 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 18:09

Das sind alles nur Kleinigkeiten , die die anführen. Und die stimmen nachweislich nicht. Die wollen mich wegen anderer Dinge hier raus haben. Mein Vermieter ist nämlich eine sehr grosse Behörde. Und ich hatte mich im Internet mal über die lustig gemacht.

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KleverNRW 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 21:48
@KleverNRW

Aber Widerspruch einlegen ist immer besser ?

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Gerhart  04.07.2024, 21:50
@KleverNRW

Bei einer fristlosen Kündigung ist der Widerspruch nicht möglich. Sind die Kündigungsgründe irreal, dann ist jede Kündigung wirkungslos.

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KleverNRW 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 23:08
@Gerhart

Hier steht : ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist .. zum 31. Juli.

Ist das fristlos ?

Was muss ich denn jetzt machen ? Widerspruch einlegen geht nicht ?

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Gerhart  05.07.2024, 06:03
@KleverNRW

Liegt deine Wohnung in Deutschland? Oder agiert die "Große Behörde" im Ausland? Der Kündigungstext:" Außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist " ist schon ungewöhnlich. Dir wurde eine Auszugsfrist bis zum 31.7. gewährt.

Wenn diese Kündigung nach den §§ 543 und/oder 569 BGB gefertigt wurde und daher zutrifft, so kannt dieser Kündigung nach § 574 (1) ² nicht widersprochen werden.

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KleverNRW 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 12:43
@Gerhart

Dies ist hier in Deutschland. Ist ein Landschaftsverband .Aber ich habe nachgeschaut, das scheint richtig zu sein. Auch bei einer Fristlosen Kündigung muss eine Frist von ca. zwei Wochen gewährt werden zum Auszug. Ist nicht so schlimm, stimmt ja nachweislich alles nicht, was da drin steht. Aber die wollen mich jetzt unbedingt hier raus haben. Werden dann wohl keine Ruhe geben. Ok, danke, dann weiss ich erst mal Bescheid .

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Gerhart  11.07.2024, 17:54
@KleverNRW

Du kannst da auch provitabel ausziehen, indem du mit den Vemietern eine einvernehmliche Vertrasaulöung aushandelst. Fordere 10.000€ Abfindung und zieh von dannen, wenn sie dir das Geld geben. Wenn nicht, bleibst du einfach dort wohnen, die Kündigung ist a priori unwirksam. Danke für die Auszeichnung!

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KleverNRW 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 22:38
@Gerhart

Nee, ich bin ja Schwerbehindert , ich bin ja abhängig von denen. Sie wollen mir jetzt sogar eine Verlängerung geben. Steht übrigens alles im Internet, was passiert ist. Aber jetzt erst mal Ruhe geben, die sitzen am längeren Hebel.

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Da du nur behauptest die Begründung sei falsch und nicht näher darauf eingehst, kann ich nur soviel sagen außerordentlich kündigen ist mit sehr hohen Hürden verbunden. Du bräuchtest definitiv einen Anwalt