Wie funktuniert das mit mietzahlung vom jobcenter?

4 Antworten

Sollte dem Grunde nach Anspruch auf Bürgergeld bestehen und sie nicht schon eine Wohnung bewohnen, dann muss man sich an die Vorgaben des Jobcenters halten.

Würden sie schon eine Wohnung bewohnen, würde es im Regelfall bei Unangemessenheit der Wohnkosten auch keine Bewilligung geben, aber einen Umzug kann das Jobcenter nicht verbieten.

Wenn es aber keine Zusicherung der Kostenübernahme für die neue Wohnung gibt, würde es keine finanzielle Unterstützung für den Umzug geben, ein möglich notwendiges Darlehen für die Kaution gäbe es im Regelfall auch nicht und wenn sich die Zuständigkeit des Jobcenters nach dem Umzug nicht ändern würde, bekäme man vom Jobcenter nur die bisher bewilligten Leistungen für die Wohnung gezahlt.

Man müsste dann den Differenzbetrag aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zuzahlen und es könnte später bei einer evtl. BK - Nachzahlung bei der Übernahme durch das Jobcenter Probleme geben.

Der Fehlbetrag darf mit eigenen Mitteln überbrückt werden. Und wird, mangels alternativen Möglichkeiten, also billigerer Mietwohnraum, auch oft gemacht.

Hier bei uns in der Stadt sind die Mietzuschüsse in den letzten 12 Jahren um ~40€ gestiegen, die Mieten hingegen, für vergleichbare Wohnungsgrößen (45m²) um ~100€

Sofern er überhaupt Anspruch auf Bürgergeld hat, werden die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung erstattet.

Im Einzel-/Bedarfsfall auch höhere.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Sofern er vorab sich keine Zusicherung des Jobcenters holt, erhält er nur den Betrag im Rahmen der Angemessenheitstabelle. Die Differenz müsste er dann aus der eigenen Tasche zahlen.

Lebt er derzeit in der von dir angesprochenen Wohnung?