wie darf ich einen gepachten Acker/Wiese nutzen?

3 Antworten

Der Flaechennutzungsplan regelt ob Naturschutz, Landschaftsschutz, Landwirtschaftliche Nutzung ... Wohnflaeche, Gewerbeflaeche ...

Das Errichten von Gebaeuden ist bei der Gemeinde und beim Kreis genehmigungspflichtig. Je nach Flaechenart KANN es voellig untersagt sein - siehe oben

Bei der Auswahl von Flaechen die dir zusagen koennten dies wichtige Kriterien sein, deshalb ist die Kkaerung vorab wichtig.

Beim Katasteramt, meistens Landkreis, kannst du den Eigentuemer ermitteln. Auch die Gemende kann hilfreich sein - sie bekommt einen Teil der Grundsteuer.

Land und Gemeinde sind auch Grundstueckeigentuemer, nicht nur Landwjrte und "andere Leute". Dort kannst du fragen ob etwas zu pachten verfuegbar ist und ob auch die gewuenschte Flaeche darunter faellt.

Neben der behoerdlichen Auflagen sind auch die Auflagen des Verpaechters zu beachten. Es kann sein, dass behoerdlich dein Nutzungswunsch moeglich ist, ABER der Verpaechter deiinen Interessen nicht teilt ....

Acker und Wiese (Grünland) sind eingetragene landwirtschaftliche Nutzflächen. Eine Umnutzung muss beim zuständigem Landwirtschaftsamt beantragt werden. Das dürfte aussichtslos sein.

Es gibt allerdings kleine Splitterflächen die ggf. bereits als Bauland o.ä. nähe Bebauung im Plan sind.

Leichter wäre es bei Eigentümern kleiner Resthöfe anzufragen, ob du ein Stück sog. Grabeland pachten kannst. Denn manchmal sind vor allem ältere Leute nicht abgeneigt, ihre Flächen gepflegt und genutzt zu sehen.

Ansonsten bleibt dir dich auf die Warteliste eines Gartenvereins setzen zu lassen.


oklein  17.01.2024, 01:32

Sehr gut !

Bleibt nur noch zu ergänzen, das selbst in "Streuobstwiesen" noch nicht einmal eine Hecke gepflanzt werden darf - man muss tatsächlich in den Flächennutzungsplan und den zugehörigen Textteil schauen.

Ich kenne mich mit den Gesetzen nicht so aus. Ich weiß aber, das das manchmal nicht so genau genommen wird. Kleine Teile von Acker oder Wiese werden manchmal anders genutzt. Oder auch gar nicht genutzt. Manchmal macht der Bauer das selber, manchmal Pächter, Verwandte, Bekannte.

Mann muß es aber so nutzen, das man es zu Acker oder Wiese rückgängig machen kann. Also keine hohen Bäume pflanzen, Gebäude bauen, usw.

In einer anderen Antwort steht schon, Resthöfe. Das sind Höfe, die nicht mehr bewirtschaftet werden, wo der größte Teil des Ackers verpachtet ist. Nur kleine Stücke, oder die Fläche direkt am Haus ist nicht verpachtet. Solche Flächen kann man manchmal bekommen. Wenn man ihnen den Rasen mäht, oder sonstige arbeiten, manchmal auch umsonst.