wie darf ich einen angreifer der mich schlagen will , mich abstechen will ........abwehren?

5 Antworten

wie darf ich einen angreifer der mich schlagen will , mich abstechen will ........abwehren?

Im Rahmen der Notwehr. Alles Andere wäre von Deiner Seite Körperverletzung und Du würdest Dich strafbar machen.

Siehe §32 Absatz 2 Strafgesetzbuch:

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Es muss also in dem Moment („gegenwärtig“) ein rechtswidriger Angriff vorliegen und das was Du machst muss in dem Moment erforderlich sein.

  • Hast Du angefangen und der Andere wehrt sich, dann ist seine Handlung kein rechtswidriger Angriff.
  • Sagt der Andere irgend etwas beleidigendes, dann ist der Einsatz Deinerseits von körperlicher Gewalt nicht erforderlich. Du könntest es auch einfach ignorieren und ihn später wegen Beleidigung anzeigen.
  • Und so weiter…

Ob Deine Notwehr wirklich nötig und angemessen war, das wird dann im Zweifel bei Gericht entschieden.

Darauf kann man keine wirklich klare Anwort geben, da es extrem vom Glück oder Pech abhängig ist. Letztlich ist es willkürlich. Formal ist es die Handlung, die erforderlich ist, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren.

Es muß sich also um das relativ mildeste Mittel handeln.

Nun ist es so, das es extrem auf einen guten Strafverteidiger, den Staatsanwalt die Richter und Schöffen, Erdstrahlung und den Mondstand ankommt, ob ihre Handlung als das relativ mildeste Mittel angesehen wird. Wobei das relativ mildeste Mittel das ist, zu den es in der Phantasie des Gerichts kein verfügbares und wirksames milderes Mittel gibt. Es geht also um rein fiktive Alternativhandlungen und die können im Einzelfall auch extrem realitätsfremd sein.

Woher ich das weiß:Recherche

Notwehr ist nach §32 Strafgesetzbuch (StGB) die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einer anderen Person abzuwenden. "Gegenwärtig" ist der Angriff nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe dann, wenn er unmittelbar bevorsteht, zum Beispiel wenn jemand die Faust zum Schlag erhebt, er gerade stattfindet oder er aber zumindest noch anhaltend ist. Die Notwehrhandlung muss "erforderlich" sein, um den Angriff abzuwenden. Wenn man von jemandem angegriffen wird, der körperlich ungefähr genauso stark ist wie man selber oder gar körperlich unterlegen erscheint und man nicht gerade weiß, dass der Angreifer ein Kampfsportler ist, dann dürfte es wohl kaum "erforderlich" sein, sich mit einem Messer und somit mit einer potentiell tödlich wirkenden Waffe dagegen zu verteidigen. Dies kann "erforderlich" sein, wenn man selber 1,80 Meter groß ist und 80Kg wiegt und die Angreifer ist 2,10 Meter groß und ein 120Kg durchtrainierter Bodybilder. Wenn dieser mit einem Schlag trifft, dann war es das. Letztendlich, ist Notwehr immer eine Einzelfallentscheidung, welche im Nachhinein noch überprüft werden wird.

Mfg

Ob ich es darf oder nicht, wenn mich jemand abstechen will, ist mir in der Situation mal sowas von scheißegal😄. Zückt jemand ein Messer, zücke ich meins!


Mit den Mitteln die die Notwehr zulassen.


perlengibtsnoch 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 19:20

pfefferspray ??

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ShYRhG  29.06.2024, 19:25
@perlengibtsnoch

Nur wenn der Angriff dich überrumpelt oder nicht vorhersehbar war. Bzw du es angedroht hast, nach dem mildesten Mittel

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anTTraXX  01.07.2024, 05:56
@MeisterShiva

Du stellst eine Behauptung auf, Belege diese doch einfach mal mit Quellen.

In diesem Fall einer Rechtsgrundlage.

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MeisterShiva  01.07.2024, 07:18
@anTTraXX
Das Mittel muss als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet sein

Damit ist es kein Pfefferspray mehr sondern Tierabwehrspray. Ein Tierabwehrspray ist kein Pfefferspray.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil

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anTTraXX  01.07.2024, 07:27
@MeisterShiva

Nein das ist so nicht richtig, auch Pfefferspray kann Tierabwehrspray sein. Es muss nur als solches Gekennzeichnet sein!. Wenn du aus deinem Link zitierst, denn bitte richtig

Grundsätzlich dürfen Sie Pfefferspray in Deutschland besitzen und mit sich führen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Dose klar als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet ist. Es sind auch andere Formulierungen auf der Dose möglich, solange diese eindeutig sind.

Eine pauschale Behauptung das Pfefferspray illegal sei ist damit grundsätzlich falsch.

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MeisterShiva  01.07.2024, 07:53
@anTTraXX

Nein. Pfefferspray ist grundsätzlich für Privatpersonen illegal. Tierabwehrspray nicht.

Tierabwehrspray = Pfefferspray mit Kennzeichen

Pfefferspray ohne Kennzeichen = Pfefferspray = verboten (grundsätzlich)

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ThisIsJustMeDE  02.07.2024, 15:13
@MeisterShiva
In Deutschland sind nur Tierabwehrsprays erlaubt, Pfeffersprays grundsätzlich nicht.

Tierabwehrsprays sind Pfefferspray auf denen einfach nur die Zweckbestimmung zur Tierabwehr ausgewiesen ist.

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ThisIsJustMeDE  02.07.2024, 15:15
@MeisterShiva
Tierabwehrspray = Pfefferspray mit Kennzeichen
Pfefferspray ohne Kennzeichen = Pfefferspray = verboten (grundsätzlich)

falsch der Fehler liegt bei "Pfefferspray ohne Kennzeichen = Pfefferspray".

Weil Pfefferspray ohne Kennzeichen => Pfefferspray aber andersherum gilt das nicht. Weil Pfefferspray eben auch ein Pfefferspray mit Kennzeichen sein kann.

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MeisterShiva  03.07.2024, 12:58
@ThisIsJustMeDE

Nein, das wird anders erfasst. Für Pfefferspray mit Kennzeichen gilt der Begriff grundsätzlich:

Ist in Deutschland grundsätzlich verboten
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anTTraXX  03.07.2024, 14:41
@MeisterShiva

Also hast du keine und deine Aussagen sind somit nichts als heiße Luft

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ThisIsJustMeDE  03.07.2024, 15:40
@MeisterShiva

Pfefferspray ist aber nicht Grundsätzlich verboten sondern braucht ein PTB Sigel. (Oder eben eine Zweckbestimmung gegen Tiere.) Dies kann nur nicht erteilt werden da die vorgeschriebene Zertifizierung Tests umfasst die nach Änderung des Tierschutzgesetzes nicht durchgeführt werden können. Lies es gerne nach. Aber das ist die tatsächliche Rechtslage.

Deine Aussage ist so wie wenn du behaupten würdest: "Schreckschusswaffen sind generell verboten!!!" weil Schreckschusswaffen ohne PTB Sigel das sind,

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