Wie bekomme ich einfach so ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Ich bin derzeit in einer Festeinstellung und bewerbe mich schon länger bei ein anderes Unternehmen, da mir mein derzeitiger Arbeitsplatz nicht mehr gefällt.. hat viele Gründe. Hab auch eine Antwort von ein Unternehmen bekommen und die meinten auch das sie großen Interesse an mir haben, sie wollen aber bis zum 28.10 ein qualifiziertes Arbeitszeugnis von mir haben. Kann ich einfach so ein qualifiziertes Arbeitszeugnis von mein jetzigen Arbeitgeber verlangen oder bekomme ich sowas nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnis dort?:/ Ich bin mir gerade sehr unsicher und möchte kein Fehler machen. Hab auch irgendwie Angst das mein Arbeitgeber, sofort mit bekommt das ich Kündigen möchte :/ Ist ja noch nichts festes.. :S
5 Antworten
Entgegen mancher Meinungen hat man nicht "automatisch" in bestimmten Abständen ein Recht auf ein Zwischenzeugnis.
Zwischenzeugnisse kann man verlangen, wenn man triftige Gründe dafür hat (§ 109 Gewerbeordnung).
Zu diesen Gründen gehört z.B. wenn sich der Arbeitsplatz wesentlich ändert, wenn Dein Vorgesetzter die Abteilung wechselt oder den Betrieb verläßt, wenn jemand in Elternzeit geht, wenn es durch einen Betriebsübergang einen neuen AG gibt und dann gilt als "triftiger Grund" auch, dass sich ein AN in einem anderen Betrieb bewerben will.
das mein Arbeitgeber, sofort mit bekommt das ich Kündigen möchte
Wenn es keinen anderen wichtigen Grund für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses gibt. wird er das bestimmt annehmen, da das naheliegend ist.
Davon mal abgesehen wird es, selbst wenn der AG das Zwischenzeugnis problemlos ausstellen will, sehr eng mit dem Termin bis 28. Oktober.
Unter bestimmten Bedingungen ist s durchaus üblich, ein "Zwischenzeugnis" zu verlangen (Umstrukturierungen, Jobwechsel innerhalb der Firma), oder eben wenn man sich nach einem neuen Job umsehen will... Das würde jeder AG dann natürlich sofort vermuten.
Aber das Recht darauf hast Du.
Du fragst einfach nach einem Zwischenzeugnis und bittest, Dir ein solches auszustellen. Und natürlich wird der jetzige Arbeitgeber da hellhörig werden und natürlich kann Dir hier niemand garantieren, dass deine Situation dadurch unverändert sein wird. Es gibt im Prinzip 3 Möglichkeiten - entweder dein Arbeitgeber stellt dir das Zwischenzeugnis aus und lässt sich nichts anmerken (unterbewusst wird er es dir aber übel nehmen und dich weniger positiv bei bestimmten Dingen im Kopf haben), oder er möchte dich nicht verlierend sucht nach Möglichkeiten, deinen Arbeitsplatz für dich attraktiver zu gestalten, sucht vielleicht das klärende Gespräch mit dir, oder aber er ist persönlich beleidigt und du bekommst im Anschluss keinen Fuß mehr auf den Boden UND, wenn Du Pech hast, die "Fluchtmöglichkeit" in den neuen Job auch nicht, weil ein anderer ihn bekommt und du in deiner jetzigen Situation feststeckst.
Versuche mit deinem potentiellen neuen Arbeitgeber zu reden, wenn du aufgrund von gemachten Erfahrungen mit deinem jetzigen Arbeitgeber, davon ausgehst, Repressalien erleiden zu müssen, sobald dieser hellhörig durch die Bitte um ein Zwischenzeugnis wird. Vielleicht gibt es andere Möglichkeiten, den zukünftigen Wunscharbeitgeber von deinen Qualifikationen, zum Beispiel durch ein freiwilliges Praktikum im Rahmen von ein paar geopferten Urlaubstagen, zu überzeugen.
Schau mal:
https://www.ergo.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/arbeitszeugnis/anspruch
Es wird gut erklärt, welche Rechte Du hast.
Hinsichtlich möglicher "Folgen" ist alles offen, fürchte ich.
Ich würde im Falle des Falles, bewerte das aber bitte selbst, sagen, dass ich das Zeugnis als Leistungsbeurteilung sehe und deswegen offiziell wissen will, wie mein Arbeitgeber mich einschätzt.
Ich bin kein Freund von Lügen, deswegen würde ich ermessen, ob mein Arbeitgeber einen fairen, ehrlichen Umgang mit der Situation verdient, oder eben nicht.
Klar, das nennt sich „zwischen Zeugnis“ und dein Arbeitgeber ist verpflichtet dir eines auszustellen.
Höchstwahrscheinlich wird er dann schon deine abwanderungsgedanken vermuten, aber so ist das nun mal.
und dein Arbeitgeber ist verpflichtet dir eines auszustellen
Nein - bzw. nur dann, wenn es dafür einen Grund gibt, z.B. eine Versetzung, ein neuer direkter Vorgesetzter, aus Anlass einer Bewerbung usw.