Wie lange ist ein lieferer an sein schriftliches angebot gebunden?

2 Antworten

So lange, bis unter regelmäßigen Umständen eine Antwort erwartet werden kann.

Beispiel: Wir das Angebot in einem Gespräch (auch telefonisch) gemacht, ist er streng genommen nur bis zum Ende des Gesprächs gebunden.

Bei einem schriftlichen Angebot wird man die Zeit der postalischen Erledigung berücksichtigen müssen.

Der Anbieter kann durch eine Freizeichnungsklausel (freibleibend u.a.) die Bindung von vornherein ausschließen.

 

Der Lieferant ist so lange an sein schriftliches Angebot gebunden wie der Käufer an Zeit braucht, um, das Angebot annehmen zu können.

Macht der Verkäufer ein mündliches Angebot am Telefon, ist das exakt so lange gültig wie das Telefonat dauert. Der Käufer kann sich während des Telefonates entscheiden, ob er annimmt oder nicht.

Macht der Verkäufer ein schriftliches Angebot per Post, liegt diese Zeit bei maximal 4-5 Tage. Die Post muss das Angebot an den Käufer befördern. Der Käufer muss entscheiden und schriftlich per Post antworten. Das kann schon mal 4 Tage dauern.