Wie lange hat man Zeit auf ein angebot zu reagieren/annehmen. BWL Telefonisch/schriftlich

2 Antworten

Grundsätzlich muss ein Angebot, sofern nicht vom Anbietenden eine Frist eingeräumt worden ist ("Angebot gilt bis ...."), SOFORT angenommen werden, d. h.

  • Telefonisch: Nur während des Gesprächs; ist das Telefonat beendet, gilt das Angebot auch nicht mehr

  • Schriftlich (also Briefform meinst Du, nehme ich mal an?): 3-4 Tage, eben jene Zeit, die der Schriftverkehr gemeinhin in Anspruch nehmen kann.


Rollifotti 
Beitragsersteller
 04.06.2013, 17:05

Vielen Dank =)

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Die gesetzliche Bindugsfrist endet unter Anwesenden bei einem Gespräch (auch telefonisch) mit dem Ende des Gesprächs. Du musst dich also sofort entscheiden.

Unter Abwesenden "bis unter regelmäßigen Umständen eine Antwort erwartet werden kann". Das heißt bei einem brieflichen Angebot. Du schickst den Brief heute ab, der ist morgen da. Spätestens 2 Werktage nach Ankunft kann eine Antwort erwartet werden.