Auszug WG wenn alle Hauptmieter sind?
Hallo und entschuldigung für den vielen Text, ich hoffe ihr könnt mir dennoch helfen.
Im August 2019 trat ich als Nachmieter in einem bestehenden Mietvertrag ein. Es ist ein Vertrag mit sieben Hauptmieter wir sind Gesamtschuldner. Nun kann dieser Vertrag nur durch alle Vertragspartner Gekündigt werden, oder wie im Mietvertrag geschrieben kann ein Nachmieter einspringen: „ein vorheriger Auszug ist jederzeit bei Bestellung geeigneter Nachmieter möglich“.
Es handelt sich um eine Studenten WG alterschnitt 20-29 Jahre. Seit September 2020 bin ich nun schon auf der Suche nach einem Nachmieter, dies dauerte bei vorherigen Mieterwechsel maximal 2 Monate. Aufgrund von Corona haben viele Studenten zurzeit keinen Nebenjob/Minijob und es gibt keine Interessenten. Auch lässt mich mein Vermieter nicht anderweitig aus dem Vertrag.
Meine Frage währe ob sich aufgrund der Besondern Pandemie Situation, die zur Vertragsschließung nicht absehbar war, ein Anspruch auf Sonderkündigung ergibt?
Außerdem beinhaltet der Vertrag eine Mindestmietzeit von zwei Jahren (endete im Nov. 2020). Der Vertrag wurde ursprünglich von vier Ausländischen Studenten unterschrieben. Drei davon leben immer noch in der WG. Alle hatten zum Zeitpunkt der Vertragsschließung nur eine begrenzte (12 Monate) Studium bezogene Aufenthaltserlaubnis. Derzeit bin ich der einzige Deutsche, alle anderen bangen aller zwölf Monate eine neue Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
Daher meine zweite Frage: Ist ein Mietvertrag mit Mindestmietzeit von zwei Jahren gültig, wenn nicht abzusehen ist das die Vertragspartner(Studenten) erneut eine Aufenthaltserlaubnis bewilligt bekommen?
Vielen Dank fürs Lesen :D
1 Antwort
Moin,
bei Mietverträgen gibt es in der Regel keine Klausel über Sonderkündigungsrechte. Wenn Deine Ursprüngliche Mietzeit abgelaufen ist, schau in den Mitvertrag wie nun gekündigt werden kann. Hoffe es stht nicht drin, dass sich diese automatisch um 1 Jahr verlängert wenn nicht gekündigt wurde.
Ich würde mich zunächst einmal dumm stellen und kündigen und auf Anwort vom Vermieter warten.
MfG
Ich hatte bei ablauf der Mindestmietzeit schon eine Kündigung geschrieben. Die Mindestlaufzeit bezieht sich aber auf die Vertragspartner, was ich und meine Mitbewohner sind. Und nur alle können geschlossen eine Kündigung einreichen. Die Mindestmietzeit hat sich nicht verlängert...