WG 2 Hauptmieter, ich möchte raus?

4 Antworten

Wenn ihr beide gemeinsam im Vertrag steht kannst Du allein gar nicht kündigen bzw. wäre das eine unwirksame Teilkündigung.

Möglich wäre deine Vertragsentlassung. Da müßte aber außer euch beiden auch der Vermieter zustimmen. Muß er aber nicht.

Ansonsten bleibt nur die gemeinsame Kündigung des Mietvertrages und der Abschluß eines neuen nur mit dem anderen WGler. Wenn der Vermieter möchte.

Schreibe in etwa so:

Wie mit Ihnen besprochen, will ich aus der Wohnung ausziehen. Mein WG-Partner, Herr x,würde weiterhin in der Wohnung als alleiniger Mieter bleiben wollen.

Bitte stimmen Sie folgender Aufhebungsvereinbarung zu:

Das Mietverhältnis zwischen x und y (Mieter) und dem Vermieter z. Ende am xx.xx.xxxx. Gleichzeitig beginnt ein Mietvertrag mit gleich lautendem Inhalt zwischen Mieter x und Vermieter z. Mieter y scheidet somit zu diesem Zeitpunkt aus dem Mietverhältnis aus.

Mieter x zahlt zu diesem Zeitpunkt die Hälfte der hinterlegten Kaution an Mieter y aus. Vermieter z erklärt zudem, dass an Mieter y ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Forderungen mehr gestellt werden. Mieter x erklärt, alles evtl. noch offenen Angelegenheiten, wie zum Beispiel Abrechnung der Betriebskosten (Vor- oder Rückzahlungen aus der Vergangenheit), direkt mit dem Mieter y zu regeln.

Dieses Schreiben erhält noch die Zeile "Zustimmung Mieter x" (Datum, Unterschrift).

Erklärt nun der Vermieter y auch noch durch Unterschrift oder persönlich unterschriebenem Antwortschreiben seine Zustimmung, ist die Änderung des Mietverhältnisses perfekt. Da ist nichts mit Kündigung, denn allein kannst Du gar nicht kündigen und wenn beide Mieter kündigen, könnte es sich der Vermieter anders überlegen und die Wohnung an ganz andere Interessenten vermieten.

Wenn ihr beide Hauptmieter seid, könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen. Ob der übrige Partner dann den Vertrag übernehmen kann, bestimmt alleine der Vermieter

mit dem Vermieter einen Aufhebunbsvertrag abschließen, den unterschreiben Beide als Hauptmieter und der Vermieter.

dann schliest derjenige einen eigenen MV mit dem VM; eigentlich recht einfach


anitari  30.09.2019, 09:59
eigentlich recht einfach

Wenn sich alle Beteiligten einig sind!

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