Werkzeug wurde geklaut und ich muss es selber bezahlen?

4 Antworten

Wenn du vorsätzlich handelst bzw. grob fahrlässig, dann kann man das ggf. vom Lohn abziehen. Ansonsten darf man das schlichtweg nicht. Werkzeuge sind vom Betrieb zu stellen und zu bezahlen.

Wenn du beispielsweise angewiesen wurdest, das Werkzeug nach Feierabend wegzuschließen und das nicht tust, dann würdest du IMHO grob fahrlässig handeln.

Woher ich das weiß:Hobby – Mitglied AK Inkassowatch, jahreslanges Studium

Justin0497 
Beitragsersteller
 11.11.2019, 06:37

Das Werkzeug war in der Wohnung eingeschlossen (ist ne größere baustelle) man bekommt die Schlüssel nur wenn man sie bei der bauleitung abholt und unterschreibt dafür

0
mepeisen  11.11.2019, 06:42
@Justin0497

Dann kannst du auch nichts dafür. Die Frage ist jetzt nur noch, ob du es auf Streit anlegst oder lieber zähneknirschend deine Ausbildung abschließt. Vielleicht bekommst du dann woanders nach Ausbildung einen besseren Job mit einem Chef, der so einen Mist nicht macht.

Wie lange ist es noch hin mit der Abschlussprüfung? Vielleicht kannst du direkt danach den einbehaltenen Lohn einklagen. Bist du Gewerkschaftsmitglied?

2
mepeisen  11.11.2019, 07:30
@Justin0497

Kleiner Nachtrag, weil mir das gerade noch durch den Kopf geschossen ist: Du kannst natürlich neues Werkzeug von deinem eigenen Geld kaufen. Dann gehört es aber auch dir und sobald die Ausbildung abgeschlossen ist und du gehst, nimmst du das dann mit. Das wäre eine Alternative. Ob das für dich OK ist, weiß ich nicht.

Und das private Werkzeug, was gestohlen wurde, da musst du in der Tat den Dieb finden und von ihm das Geld verlangen.

1

Wenn der Chef vorgeben hat, dass das Werkzeug da eingeschlossen werden muss, dann musst Du nichts ersetzen. Ansonsten unbedingt Anzeige erstatten! Gerade, wenn nicht viele Leute Zugang hatten.

Ach ja: Warum arbeitest Du mit Deinem eigenen Werkzeug? Das muss der Chef stellen.

Und: Es ist ja wohl klar, dass Du in dem Betrieb, egal wie es ausgeht, Dir keine Beine mehr ausreißt.

PS: In welcher Gegend arbeitest Du denn?


Justin0497 
Beitragsersteller
 11.11.2019, 08:15

Ich hab das aus meiner alten Firma teilweise mitgenommen, vorgeschrieben hat er das nicht aber da es da die Möglichkeit gab es da einzuschließen Hab ich’s halt gemacht, das einzige was er mir gestellt hat waren paar Zahnkellen und Vierkantkellen und ne kleine Mini akku Lampe, ich arbeite im Raum Hamburg und Landkreis Rotenburg

0

Kommt darauf an,

Bekommst Du Werkzeuggeld von Deinem Chef?

Hast Du das Werkzeug gegen Diebstahl gesichert? Ausreichend?

Hat er euch angewiesen Werkzeug auf der Baustelle zu lassen?

Wurde auf der Baustelle schon geklaut?

Dein Chef hat Recht, Du mußt es bezahlen.

Ob Du fahrlässig gehandelt hast oder nicht ist irrelevant, das Werkzeug wurde Dir zur Verfügung gestellt, es ist Eigentum der Firma und nicht Deines. Nun ist es weg und wenn die Firma Dir Neues zur Verfügung stellt so zahlst Du dafür. Theoretisch kannst Du den Dieb belangen oder Deine Versicherung.

Dein Chef ist nicht haftbar wenn DIR etwas geklaut wird.


mepeisen  11.11.2019, 07:28
Dein Chef hat Recht, Du mußt es bezahlen.

Leider falsch.

Ob Du fahrlässig gehandelt hast oder nicht ist irrelevant

Doch, das ist durchaus relevant. Wenn man - wie hier geschehen - sein Werkzeug wegschließt und es wird trotzdem geklaut, dann trifft einem keinerlei Schuld. Der Arbeitgeber kann aber nur dann Schadensersatz vom Arbeitnehmer verlangen, wenn ihm eine Schuld trifft, wenn er also irgendwie Schadensverursacher wäre.

Theoretisch kannst Du den Dieb belangen oder Deine Versicherung.

Nein, das ist Aufgabe des Arbeitgebers, den Dieb ausfindig zu machen und zu belangen oder eine Versicherung abzuschließen.

Dein Chef ist nicht haftbar wenn DIR etwas geklaut wird.

Das ist vollkommen verdreht. Der Arbeitgeber hat die Arbeitsmittel zu stellen. Ganz grundsätzlich. Und das hat er auch nach einem Diebstahl auf der Baustelle weiterhin. Der Arbeitgeber hat ausschließlich den einen Weg: Schadensersatz. Sprich: Du verdrehst hier völlig, wer von wem Schadensersatz verlangen darf.

Man muss maximal trennen zwischen dem eigenen Privateigentum und dem Werkzeug des Arbeitgebers. Das war es aber auch. Sprich: Das eigene private Werkzeug, das ist halt weg und da muss man in der Tat den Dieb selbst ausfindig machen oder die eigene Versicherung informieren. Aber das ändert nichts daran, dass der Arbeitgeber die Arbeitsmaterialien zu stellen hat.

4