Werkstatt aussuchen nach Unfall?
Was macht man nach einem Unfall Punkt informiert man dann die eigene und die gegnerische Versicherung und dann geht man einfach in irgendeine Werkstatt die man sich selbst aussucht und lässt sich einen Kostenvoranschlag machen und wenn man es nicht reparieren lassen möchte dann lässt man sich den Betrag auszahlen von der gegnerischen Versicherung und die Kosten für den Kostenvoranschlag zahlt die Versicherung noch zusätzlich?
Oder muss man erst die Versicherung fragen ob es in Ordnung ist in diese Werkstatt zu gehen und sich einen Kostenvoranschlag machen zu lassen oder muss die Versicherung erst einen Gutachter beauftragen oder muss man in eine von der Versicherung vorgeschlagenen Werkstatt
3 Antworten
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kurze Antwort: du rufst deine Versicherung an und fragst das alles dort. Es kommt 1.) auf deinen Vertrag drauf an (Werkstatt selber aussuchen oder vorgegeben,) und 2.) dann auf die Art des Schadens, bzw. Unfalls.
Von daher wirst du hier auch keine verbindliche Auskunft bekommen können. Du kannst deinen Text aber nehmen, damit du am Telefon die Fragen alle stellst, und keine vergisst.
Vergiss auch nicht, nach einem Leihauto auf Kosten der Versicherung oder des Unfallgegeners zu fragen.
Und bitte nicht auf telefonische Auskünfte verlassen: lasse dir wichtige Zusagen (sofern eh nicht in deinem Vertrag stehen) schriftlich bestätigen, notiere dir zumindest den Namen des Kundenberaters, Uhrzeit und Datum.....
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An die Versicherung melden ist völlig Richtig da bekommt man eine sogenannte Schadensmeldung und eine Schadensnummer . wer letztlich schuld ist wird dann im Umfang einer schadensmeldung oder der Polizei entschieden die dem Versicherer mitzuteilen ist.
Stelle deine fragen der Versicherung die dir den Ablauf des Prozederes erklärt oder deinem Versicherungsmakler den dafür sind die da.
Bei unverschuldeten Unfällen hat der geschädigte eine freie Werkstattwahl.Man hat eventuell je nach Schadenshöhe und Umfang ob noch Fahrbereit ist oder Nicht Anspruch auf ein Ersatztfahrzeug für die dauer der Instandsetzung oder bis zum Ende der Reparaturen.. oder einer entsprechenden Aufwandsentschädigung je <Tag des Fahrzeugausfalls..
Man muß aber auf eine kostenübernahmeerklärung des Versichers warten..
Einen Reparaturauftrag zu erteilen ohne die Freigabe / Kostenübernahmeerklärung der gegnerischen Versicherung zu haben kann zur Zahlungspflicht des Auftraggebes führen.. also Langsam mit dem Jungen Pferden..
Bei Schäden Über 2000 Euro kann es sein das der Verursacher bzw dessen Versicherung einen Gutachter schikt der den Schaden begutachtet. Nach dessen Gutachten wird entschieden ob es ein Wirtschaftlicher Totalschaden ist oder eben eine Reparaturmöglichkeit gegeben ist also Warten. .
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